Infolge der Motion 2022-GC-150 des Grossen Rats zur Förderung von Fotovoltaik ist eine Finanzhilfe von CHF 750.- für jede neue Eigenverbrauchgemeinschaft, die die nachfolgenden Bedingungen erfüllt möglich:
- Fördergesuche müssen unbedingt vor Baubeginn beim Amt für Energie eingegangen sein. Für laufende Arbeiten oder bereits getätigte Anschaffungen werden keine Subventionen gewährt (Art. 24 Subventionsgesetz vom17. November 1999)
- Ein neuer Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) oder ein ähnliches Modell wird geschaffen
- Ein eigener Stromzähler wird zusätzlich eingebaut
- Der Zusammenschluss mehrerer Verbraucher muss mindestens ein bestehendes Gebäude einschliessen
- Die Leistung der Anlage oder der Anlagen muss mindestens 10 % der gesamten Anschlussleistung der Gemeinschaft entsprechen
- Der technische Anschluss der Anlage an das Stromverteilnetz muss vom Verteilnetzbetreiber validiert werden
- Die Anlage muss kontrolliert und mit einem Sicherheitsnachweis im Sinne der NIV zum Betrieb freigegeben werden
Die Abstimmung über eine sichere Stromversorgung hat namentlich bestätigt, dass die Bevölkerung den Ausbau der Fotovoltaik bejaht, der die Schaffung von lokalen Energiegemeinschaften (LEG) und die Möglichkeit zur Schaffung von virtuellen Zusammenschlüssen zum Eigenverbrauch (ZEV) beinhaltet. In einer derartigen Gemeinschaft kann jedes Mitglied das Stromnetz benutzen, um seine Stromproduktion aus Fotovoltaik mit seinen Nachbarn zu teilen. ZEV und ähnliche Modelle, für die ein vom Verteilnetz unabhängiges Kleinstnetz gebaut wird, sind ebenfalls möglich.
Die Massnahme gilt bis am 31. Dezember 2026 oder bis die dafür bereitgestellten FR. 100'000.- aufgebraucht sind.