Technische Anlagen (Wärmeerzeugung und Brauchwarmwasser) : Die Bedingung wonach der Förderbeitrag nur für den Ersatz einer Öl-, Erdgas- oder ortsfeste elektrische Widerstandsheizung genehmigt wird wird beibehalten. Die Beträge und die Modalitäten der Förderungen wurden für bestimmte Massnahmen in diesem Abschnitt und inbesondere für den Bereich der Wärmepumpen angehoben.
Anschluss an ein Fernwärmenetz: Diesbezüglich wurde eine Neuheit ins EnG eingeführt. Förderbeiträge können nun gewährt werden, wenn die Anlage eine Öl-, Erdgas- oder ortsfeste elektrische Widerstandsheizung ersetzt und die bezogene Wärme hauptsächlich aus erneuerbaren Energien oder Abwärme stammt. Damit soll der Entwicklung der Fernwärmenetze beigetragen werden.
Seit dem 1. März 2023 sind die Förderbeiträge auf höchstens Fr. 100'000.- pro Projekt begrenzt.
- Holzfeuerung mit Tagesbehälter (M-02)
- Automatische Holzfeuerung bis zu einer Leistung <= 70 kW (M-03)
- Automatische Holzfeuerung mit einer Leistung > 70 kW (M-04)
- Luft/Wasser-Wärmepumpe (M-05)
- Sole/Wasser-, Wasser/Wasser-Wärmepumpe (M-06)
- Anschluss an ein Wärmenetz (M-07)
- Solarkollektoranlagen (M-08)
- Neubau/Erweiterung Wärmenetz, Neubau / Erweiterung Wärmeerzeugungszentrale (M-18)