Die Finanzhilfe wird nach folgenden Grundsätzen festgelegt :
M-06 |
Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus und andere Gebäudekategorien |
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Wärmeerzeugung |
Heizung: bis 100 kWth: CHF 5'000.- + 300.- pro kWth |
Wärmevertailung |
Einfamilienhaus: CHF 8'000.- |
Fördergesuche müssen unbedingt vor Baubeginn eingereicht werden. Für laufende Arbeiten werden keine Subventionen gewährt (Art. 24 Subventionsgesetz vom17. November 1999).
Die Anlage ist eine Elektromotor-Wärmepumpe.Förderbeiträge können gewährt werden, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
- Die Anlage mit Wärmenetz weist eine Feuerungswärmeleistung von höchstens 200 kWth auf. Bei Anlagen ohne Wärmenetz ist der Leistungsbereich nicht beschränkt.
- Die Anlage wird als Hauptheizung eingesetzt.
- Die Anlage ersetzt eine Öl-, Erdgas- oder ortsfeste elektrische Widerstandsheizung.
- Die Anlage wird in einem Gebäude eingebaut, dessen Gebäudehülle nach GEAK mindestens die Energieklasse E erreicht.
- Es handelt sich um ein Wärmepumpen-System Modul (WPSM), soweit dies für die installierte thermische Nennleistung anwendbar ist.
- Die Wärmepumpe verfügt über ein in der Schweiz gültiges internationales oder nationales Wärmepumpen-Gütesiegel sowie über eine Leistungsgarantie (zur Offerte) von EnergieSchweiz, falls es sich nicht um ein WPSM handelt.
- Die Bohrfirma verfügt über ein «Gütesiegel für Erdwärmesonden-Bohrfirmen». Falls die Bohrfirma nicht im Besitze des Gütesiegels ist, muss sie eine von einem diplomierten Geologen gemäss SIA 384/6 erstellte Bohraufnahme liefern.