IM-07 |
Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Andere Gebäudekategorien |
Die Finanzhilfe wird nach folgenden Grundsätzen festgelegt: Fr. 1'000.- für ein Einfamilienhaus und Fr. 1'500.- für andere Gebäudekategorien.
Fördergesuche müssen unbedingt vor Beginn der Dienstleistungen eingereicht werden. Für laufende Arbeiten werden keine Subventionen gewährt (Art. 24 Subventionsgesetz vom17. November 1999).
Förderbeiträge können gewährt werden, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind :
- Die Baubewilligung für das Gebäude wurde vor dem Jahr 2000 ausgestellt
- Der GEAK®Plus für die Gebäudehülle und die Gesamtenergieeffizienz muss für das gesamte Gebäude erstellt werden.
- Diese Massnahme IM-07 kann nicht mit einem Förderungsantrag M-01 bis M-12 kumuliert werden. Dennoch kann ein Antrag für eine Massnahme M-01 bis M-12 gestellt werden, sobald das Abschlussformular für diese Massnahme IM-07 eingereicht wurde.
- Der GEAK®Plus muss von einer/einem zertifizierten GEAK®Expertin/Experten verfasst werden.
- Der GEAK®Plus muss fachgerecht erstellt werden, von der/vom zertifizierten GEAK® Expertin/Experten unterschrieben werden und in der GEAK®Datenbank veröffentlicht werden.
- Der Bericht muss nebst dem Gebäudeistzustand und der Gesamtsanierung des Gebäudes noch eine weitere Variante dokumentieren.
- Die Dienstleistungen der/des GEAK®Expertin/Experten müssen mindestens eine Stunde Beratung bei der Übergabe des Berichts beinhalten.
- Bei mehreren EGID (für dasselbe Gebäude) oder bei identischen Gebäuden kann der Förderbetrag auf einen einzigen Antrag beschränkt werden.
Die Massnahme ist ab dem 1. Juli 2022 verfügbar und bleibt bis spätestens 31. Dezember 2024 bestehend.