Für die Gebäudesanierung existiert eine Finanzhilfe pro Bauteil. Damit wird das Gebäudeprogramm fortgesetzt, das seit 2010 auf Bundesebene läuft. Daneben gibt es noch zwei weitere Möglichkeiten für die Gebäudesanierung (nicht kumulierbar): die Verbesserung der GEAK-Energieeffizienzklasse (schrittweise Sanierung, Art. 35 EnR) und die Gesamtsanierung mit Minergie-Zertifikat (Gesamtsanierung, Art. 36 EnR).
Seit dem 1. März 2023 sind die Förderbeiträge auf höchstens Fr. 100'000.- pro Projekt begrenzt.