Die Finanzhilfe wird nach folgenden Grundsätzen festgelegt :
Verbesserung der GEAK-Klasse |
Einfamilienhaus CHF/m2 EBF |
Mehrfamilienhaus CHF/m2 EBF |
Andere Kategorien CHF/m2 EBF |
+ 2 Klassen | 75.- | 50.- | 30.- |
+ 3 Klassen | 100.- | 60.- | 40.- |
+ 4 Klassen | 130.- | 80.- | 60.- |
+ 5 Klassen | 155.- | 100.- | 80.- |
+ 6 Klassen | 180.- | 120.- | 100.- |
Fördergesuche müssen unbedingt vor Baubeginn eingereicht werden. Für laufende Arbeiten werden keine Subventionen gewährt (Art. 24 Subventionsgesetz vom17. November 1999).
Diese Massnahme kann nicht mit anderen Fördermassnahmen zur Verbesserung der Gebäudehülle gemäss diesem Reglement kombiniert werden, d.h. M-01 bis M-08 (Art. 27 bis 34 EnR) sowie M-12 (Art. 36 EnR).
Förderbeiträge können gewährt werden, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
- Die Baubewilligung für das Gebäude wurde vor dem Jahr 2000 ausgestellt.
- Für das Gebäude muss ein GEAK erstellt werden können.
- Die Verbesserung der GEAK-Effizienzklasse betrifft die Gebäudehülle und die Gesamtenergieeffizienz.
- GEAK Plus vor Beginn der Arbeiten (muss den Anforderungen des Pflichtenhefts GEAK Plus genügen, das in unserer Website publiziert ist.
Die Massnahme M-10 kann nicht mit einer anderen Fördermassnahme nach EnR kombiniert werden.
Der Fensteraustausch und die Wärmedämmung gegen ungeheizte Räume sind in den Massnahmen M-10 und M-12 eingeschlossen.
Beitragssatz:
In Abhängigkeit der Klassenverbesserung bei Gebäudehülle und Gesamtenergieeffizienz. Bsp.: Verbesserung Gebäudehülle um 3 Klassen, Verbesserung Gesamtenergieeffizienz um 4 Klassen -> Massgebliche Verbesserung: 3 Klassen.