Die Finanzhilfe wird nach folgenden Grundsätzen festgelegt:
Verbesserung der GEAK-Klasse |
Einfamilienhaus CHF/m2 EBF |
Mehrfamilienhaus CHF/m2 EBF |
Andere Kategorien CHF/m2 EBF |
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+ 2 Klassen | 75.- | 50.- | 30.- |
+ 3 Klassen | 100.- | 60.- | 40.- |
+ 4 Klassen | 130.- | 80.- | 60.- |
+ 5 Klassen | 155.- | 100.- | 80.- |
+ 6 Klassen | 180.- | 120.- | 100.- |
Gebäudehülle GEAK B oder C | Bonus 30.- | Bonus 30.- | Bonus 30.- |
Fördergesuche müssen unbedingt vor Baubeginn eingereicht werden. Für laufende Arbeiten werden keine Subventionen gewährt (Art. 24 Subventionsgesetz vom17. November 1999).
Förderbeiträge können gewährt werden, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
Die Baubewilligung für das Gebäude wurde vor dem Jahr 2000 ausgestellt.
- Für das Gebäude muss ein GEAK erstellt werden können.
- Die Verbesserung der GEAK-Effizienzklasse betrifft die Gebäudehülle und die Gesamtenergieeffizienz.
- GEAK Plus vor Beginn der Arbeiten (muss den Anforderungen des Muster-Pflichtenhefts genügen, das auf unserer Website veröffentlicht ist). Wenn der GEAK Plus im Jahr vor der Beantragung des Förderbeitrags M-10 subventioniert wurde, wird der Beitrag um 1000 Franken für ein Einfamilienhaus bzw. um 1500 Franken für alle anderen Gebäudekategorien gekürzt.
- Der Bonus von CHF 30.- / m2 EBF kann gewährt werden, wenn die Gebäudehülle nach der Sanierung die GEAK-Klasse B oder C erreicht.
Die Massnahme M-10 kann nur mit den Massnahmen IP-14 und IP-19 kombiniert werden.
Diese Massnahme kann nicht mit anderen Fördermassnahmen zur Verbesserung der Gebäudehülle gemäss EnR kombiniert werden, d.h. M-01 bis M-08 (Art. 27-34 Enr) sowie M-12 (Art. 36 REn).
Der Fensteraustausch und die Wärmedämmung gegen ungeheizte Räume sind in den Massnahmen M-10 und M-12 eingeschlossen.
Beitragssatz:
Abhängig von der Verbesserung der Klasse für den Heizwärme- und den Heizenergiebedarf. Beispiel: Verbesserung Heizwärmebedarf um 3 Klassen und Verbesserung Heizenergiebedarf aus Öl, Gas, Fernwärme, Strom um 4 Klassen -> Massgebende Verbesserung: 3 Klassen.