Die Finanzhilfe wird nach folgenden Grundsätzen festgelegt :
Erreichter Standard |
Einfamilienhaus |
Mehrfamilienhaus |
Nicht-Wohnbau |
Minergie (-A) |
150.- |
100.- |
80.- |
Minergie -P (-A) |
200.- |
150.- |
120.- |
Bonus ECO |
10.- |
10.- |
10.- |
Fördergesuche müssen unbedingt vor Baubeginn eingereicht werden. Für laufende Arbeiten werden keine Subventionen gewährt (Art. 24 Subventionsgesetz vom17. November 1999).
Die Massnahme M-12 kann nicht mit einer anderen Fördermassnahme nach EnR kombiniert werden.
Der Fensteraustausch und die Wärmedämmung gegen ungeheizte Räume sind in den Massnahmen M-10 und M-12 eingeschlossen.
Förderbeiträge können gewährt werden, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind :
- Die Baubewilligung für das Gebäude wurde vor dem Jahr 2000 ausgestellt.
- Das Minergie- oder Minergie-P-Zertifikat des Gebäudes muss vorgelegt werden.