Die Finanzhilfe wird nach folgenden Grundsätzen festgelegt:
M-02 | Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus und andere Gebäudekategorien |
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Wärmeerzeugung | Heizung : CHF 3'000.- (Pauschalbetrag) Wasserwärmung : CHF 1'000.- (Pauschalbetrag) |
Fördergesuche müssen unbedingt vor Baubeginn eingereicht werden. Für laufende Arbeiten werden keine Subventionen gewährt (Art. 24 Subventionsgesetz vom17. November 1999).
Förderbeiträge können gewährt werden, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
- Die Anlage wird als Hauptheizung eingesetzt.
- Die Anlage ersetzt eine Öl-, Erdgas- oder ortsfeste elektrische Widerstandsheizung.
- Die Anlage hält die geltenden Vorschriften der Luftreinhalte-Verordnung des Bundes (LRV) ein.
- Die Anlage verfügt über die Leistungsgarantie von EnergieSchweiz, über die Konformitätserklärung (gem. EnEV) sowie über die Leistungserklärung (gem. BauPV).