Die Beiträge werden im Rahmen der Massnahme des kantonalen Klimaplans E.2.1 «Unterstützung der Gemeinden bei der Energieplanung» gewährt. Die Massnahme ist Bestandteil der finanziellen Unterstützung gemäss dem kantonalen Klimagesetz (SGF 815.1) und der Verordnung über die Unterstützung von Massnahmen der Gemeinden im Energiebereich (SGF 815.13).
Das Amt für Energie stellt einen Flyer und ein Anmeldeformular zur Verfügung.