Seit diesem Datum ist der Bau von thermischen und photovoltaischen Solaranlagen in Anwendung von Artikel 18 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG) bewilligungsfrei, sofern sie auf dem Dach genügend angepasst sind. Für diese Anlagen gilt einzig ein Meldeverfahren.
Weitere Informationen sind unter den folgenden Links erhältlich:
http://www.fr.ch/seca/de/pub/dokumentation/dokumentation/solaranlagen.htm