Verhütung und Bekämpfung von Arbeitslosigkeit
Das AMA bietet den Stellensuchenden und den Unternehmen kostenlose Dienstleistungen. Seine regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) sind über das ganze Kantonsgebiet verteilt und bieten eine grosse Kundennähe.
Leistungen für die Stellensuchenden
- Stellensuche: Wir ziehen zusammen mit den Stellensuchenden Bilanz über ihre beruflichen Fähigkeiten und beraten sie bei der Arbeitssuche.
- Arbeitsmarktliche Massnahmen: Wir bieten ein vielfältiges Angebot an Eingliederungsmassnahmen (Kurse, Praktika, Beschäftigungs- und Qualifizierungsprogramme usw.).
- Rechte und Pflichten: Wir beugen Missbräuchen bei der Arbeitslosenversicherung vor und sanktionieren diese.
- Information: Wir informieren ausführlich im Bereich der Beschäftigung und der Arbeitslosenversicherung.
Leistungen für die Unternehmen
- Personalsuche: Wir unterstützen die Arbeitgeber bei der Suche nach Arbeitskräften und schlagen ihnen Kandidaten vor.
- Massnahmen zur Förderung von Anstellungen: Wir bieten den Unternehmen, die stellensuchende Personen anstellen, attraktive Massnahmen (Beteiligung an den Lohnkosten, Finanzierung der Ausbildung usw.).
- Kurzarbeit: Wir entscheiden über die Gesuche um Kurzarbeitsentschädigung von Unternehmen, die einen vorübergehenden Arbeitsausfall verzeichnen.
- Schlechtwetter: Wir entscheiden über Gesuche um Schlechtwetterentschädigung von Unternehmen in bestimmten Branchen, um einen wetterbedingten Arbeitsausfall zu kompensieren.
- Information: Wir beraten die Unternehmen in allen Fragen rund um die Arbeitslosenversicherung.
Arbeitsbeziehungen
- Arbeitsinspektion: Wir geben Ratschläge und führen Kontrollen der Arbeitsbedingungen durch (Arbeitsdauer, Ruhepausen, Verhütung von Berufsunfällen, Arbeitshygiene, Ergonomie am Arbeitsplatz, Prüfung der Baupläne von Unternehmen).
- Inspektion im Bereich Schwarzarbeit: Wir geben Ratschläge und führen Kontrollen zur Verhütung und Bekämpfung der Schwarzarbeit durch.
- Freier Personenverkehr und entsandte Arbeitnehmende: Wir geben Ratschläge und führen Kontrollen zur Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping durch.
- Massenentlassungen: Wir geben Ratschläge und führen Kontrollen bei Massenentlassung durch und unterstützen die betroffenen Unternehmen.
- Private Arbeitsvermittlung und Personalverleih: Wir stellen Bewilligungen aus und sind für die Überwachung der privaten Arbeitsvermittlungs- und Personalverleihbetriebe zuständig.
- Kollektive Arbeitsstreitigkeiten: Wir koordinieren die Tätigkeit der kantonalen Einigungsstelle für kollektive Arbeitsstreitigkeiten (ESKA).
- Beobachtung des Arbeitsmarkts: Wir analysieren den Freiburger Arbeitsmarkt.
- Wirtschaftliche Landesversorgung: Wir koordinieren die Vorbereitungen, um die Versorgung der Haushalte und Unternehmen im Krisenfall sicherzustellen.
Gesetzliche Grundlagen
- Gesetz vom 6. Oktober 2010 über die Beschäftigung und den Arbeitsmarkt (BAMG)
- Bundesgesetz vom 25. Juni 1982 über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (AVIG)
- Verordnung vom 31. August 1983 über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung AVIV)
- Bundesgesetz vom 13. März 1964 über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (ArG)
- Obligationenrecht vom 30. März 1911 (OR)
- Bundesgesetz vom 6. Oktober 1989 über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih (AVG)
- Verordnung vom 16. Januar 1991 über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih (AVV)
- Bundesgesetz vom 20. März 1981 über die Unfallversicherung (UVG)
- Verordnung vom 19. Dezember 1983 über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV)
- Bundesgesetz vom 8. Oktober 1999 über die flankierenden Massnahmen bei entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und über die Kontrolle der in Normalarbeitsverträgen vorgesehenen Mindestlöhne (EntsG)
- Verordnung vom 21. Mai 2003 über die in die Schweiz entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (EntsV)
- Bundesgesetz vom 8. Oktober 1982 über die wirtschaftliche Landesversorgung (LVG)
- Bundesgesetz vom 17. Juni 2005 über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (BGSA)
- Verordnung vom 6. September 2006 über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (VOSA)