- In der Schweiz gibt es kein Recht auf Hitzefrei bei der Arbeit. Der Arbeitgeber muss jedoch die nötigen Massnahmen ergreifen, um die Gesundheit seiner Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu schützen.
- Eine Hitzewelle kann vor allem für Arbeitnehmende, die draussen arbeiten, eine grosse Belastung darstellen. Das SECO gibt daher Empfehlungen ab, damit die Unternehmen je nach Tätigkeit ihrer Arbeitnehmenden die nötigen Präventionsmassnahmen treffen können.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen das Arbeitsinspektorat Ihres Kantons gerne zur Verfügung (für den Kanton Freiburg: 026 305 96 75 oder ict@fr.ch).