Der Staatsrat hat den Gesetzesvorentwurf, der vom 30. November 2018 bis am 15. Februar 2019 in die Vernehmlassung geschickt wurde, an seiner Sitzung vom 18. Juni 2019 verabschiedet und dem Grossen Rat vorgelegt. Dies ist ein wichtiger Schritt hin zu einer stärkeren Bekämpfung der Schwarzarbeit und zur Sicherstellung eines gesunden und wettbewerbsfähigen Markts für die Unternehmen und ihre Arbeitnehmenden.
Der Entwurf enthält Massnahmen, die im Bericht der vom Staatsrat ernannten interdisziplinären Arbeitsgruppe im Jahr 2017 empfohlen wurden. Dieser Bericht stellte denn auch die Grundlage für die Antwort des Staatsrats auf die Motion «Die Wirksamkeit der Bekämpfung der Schwarzarbeit verbessern» dar, die von den Grossräten Jean-Daniel Wicht und Jacques Vial sowie 49 Mitunterzeichnenden eingereicht und im September 2018 vom Grossen Rat einstimmig angenommen worden ist. Neben der Verschärfung der Sanktionen zählt die Gewährung gerichtspolizeilicher Befugnisse für die Inspektorinnen und Inspektoren des AMA zu den wichtigsten Massnahmen, die umgesetzt werden sollen.
Der Gesetzesvorentwurf schliesst somit an die «Kriminalpolitik 2018 bis 2021» an, in der der Staatsrat und der Generalstaatsanwalt die Bekämpfung der Schwarzarbeit als eine Priorität der Kriminalpolitik festhalten.
Im Wesentlichen haben die Vernehmlassungsadressaten die Änderungsvorschläge für das Gesetz und insbesondere die stärkere Bekämpfung der Schwarzarbeit begrüsst.
Vorbehalte wurden jedoch gegen das Ansinnen geäussert, nur den Inspektorinnen und Inspektoren der Arbeitsmarktüberwachung, die dem AMA unterstellt sind, gerichtspolizeiliche Befugnisse zu übertragen. Es konnten jedoch Lösungen mit den direkt betroffenen Kreisen gefunden werden, sodass die Zusammenarbeit mit beauftragten Dritten weitergeführt werden kann.
Gleichzeitig wurden auch andere Punkte angepasst. So gab es einige Vorbehalte gegen die Aufhebung der Beschäftigungsprogramme für ausgesteuerte Stellensuchende bei nicht gewinnorientierten Institutionen. Im Gegensatz zu den Beschäftigungsprogrammen bei Unternehmen werden im Rahmen von Beschäftigungsprogrammen bei nicht gewinnorientierten Institutionen keine Beiträge an die Arbeitslosenversicherung geleistet, sodass sie keine Eröffnung einer neuen Rahmenfrist für den Anspruch auf Leistungen des Bundes ermöglichen.
Der Staatsrat ist der Meinung, dass sein Entwurf ausgewogen ist und dem Hauptziel dient, das er sich gesetzt hat, nämlich die Zügel bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit straffer zu ziehen und in den drei Handlungsfeldern Abschreckung, Intervention und Prävention wirksamer zu handeln.