Die Arbeitslosenquote im Kanton Freiburg lag im November 2021 bei 2,6 % und stagniert somit seit Ende Sommer. Die Zahl der Arbeitslosen lag bei 4438 Personen. Das ist eine Person mehr als im Oktober 2021, aber gegenüber November 2020 sind dies 1546 Personen weniger. Die Arbeitslosenquote ist in drei Bezirken gesunken: im Glanebezirk um 0,3 Prozentpunkte auf 2,6 %, im Greyerz- und im Vivisbachbezirk um je 0,1 Prozentpunkte auf 2,6 % bzw. 2,7 %. Im Saane- (3,2 %) und im Sensebezirk (1,4 %) blieb die Quote unverändert, während sie im Broyebezirk um 0,1 Prozentpunkte auf 2,2 % und im Seebezirk um 0,2 Prozentpunkte auf 2,4 % gestiegen ist. Im Landesdurchschnitt blieb die Arbeitslosenquote unverändert bei 2,5 %.
Im November 2021 verzeichnete der Kanton Freiburg 8681 Stellensuchende. Die Stellensuchendenquote liegt neu bei 5 % (+0,1 Prozentpunkte). Dies sind 129 Personen mehr als im Vormonat, aber 1521 Personen weniger als im November 2020. Im Landesdurchschnitt ist die Stellensuchendenquote um 0,1 Prozentpunkte auf 4,5 % gestiegen.
Für gewöhnlich steigt die Arbeitslosigkeit saisonbedingt ab dem Ende des Sommers an. Die Stabilität der Quote seit September zeigt, dass der Arbeitsmarkt nach Monaten der pandemiebedingten Krise wieder an Robustheit gewonnen hat. Die grösste Nachfrage nach Personal herrsch derzeit im Gesundheitswesen und im Handel. Das Bau- sowie das Gastgewerbe gehören dagegen zu den Branchen, in denen die Arbeitslosigkeit am stärksten zugenommen hat.
Kurzarbeit
Im November 2021 hat das Amt für den Arbeitsmarkt (AMA) 255 Gesuche um Kurzarbeit erfasst, die 1815 Arbeitnehmende betreffen.
Arbeitslose und Stellensuchende
Die Arbeitslosenquote erlaubt einen Vergleich zwischen den Kantonen, da sie in der ganzen Schweiz gleich berechnet wird. Die Stellensuchendenquote dagegen gibt ein zuverlässigeres Bild der Arbeitsmarktlage im Kanton, denn sie umfasst die Arbeitslosen sowie die Personen, die in einem Zwischenverdienst tätig sind oder an einer aktiven Massnahme teilnehmen, wie etwa einem Programm zur vorübergehenden Beschäftigung, einem Weiterbildungskurs oder einer Umschulung. Seit Juni 2019 werden die Arbeitslosenzahlen auf der Grundlage eines 3-Jahres-Poolings (2015, 2016 und 2017) des Bundesamts für Statistik berechnet.