Im März 2020 zählte der Kanton Freiburg 5435 Arbeitslose. Dies sind 581 Personen mehr als im Vormonat und 991 Personen mehr als im März 2019. Die Arbeitslosenquote ist gegenüber dem Vormonat um 0,3 Prozentpunkte auf 3,1 % gestiegen. Dieser Anstieg ist teilweise auf die vorübergehende Einstellung der Tätigkeiten im Baugewerbe, im Gastgewerbe sowie im Bereich der Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen zurückzuführen. Zudem haben die Unternehmen in dieser wegen COVID-19 ungewissen Zeit weniger freie Stellen gemeldet und viele arbeitsmarktliche Massnahmen (AMM) konnten im März nicht gewährt werden.
Im Kanton Freiburg ist die Arbeitslosenquote einzig im Seebezirk zurückgegangen und zwar um 0,1 Prozentpunkte auf 2,6 %. In allen anderen Bezirken hat die Quote hingegen zugenommen: um jeweils 0,2 Prozentpunkte im Broye- (2,8 %) und im Saanebezirk (3,6 %), um 0,3 Prozentpunkte im Sensebezirk (1,9 %), um 0,6 Prozentpunkte im Vivisbachbezirk (3,9 %), um 0,7 Prozentpunkte im Glanebezirk (3,6 %) und um 0,8 Prozentpunkte im Greyerzbezirk (3,8 %). Im Landesdurchschnitt liegt die Arbeitslosenquote neu bei 2,9 % (+0,4 Prozentpunkte).
Die Stellensuchendenquote im Kanton Freiburg ist auf 5,1 % der erwerbstätigen Bevölkerung gestiegen (+0,4 Prozentpunkte). Am 31. März 2020 zählte der Kanton Freiburg 8858 Stellensuchende. Dies sind 726 Personen mehr als im Vormonat und 980 Personen mehr als im März 2019. Im Landesdurchschnitt ist die Stellensuchendenquote ebenfalls gestiegen und zwar um 0,5 Prozentpunkte auf 4,6 %.
Kurzarbeit
Im März 2020 hat das Amt für den Arbeitsmarkt (AMA) 2554 Gesuche um Kurzarbeit erfasst. Am 31. März 2020 hatten 2201 Unternehmen eine Bewilligung für Kurzarbeit. Im selben Zeitraum wurden 20 Gesuche um Schlechtwetterentschädigung bearbeitet.
Arbeitslose und Stellensuchende
Die Arbeitslosenquote erlaubt einen Vergleich zwischen den Kantonen, da sie in der ganzen Schweiz gleich berechnet wird. Die Stellensuchendenquote dagegen gibt ein zuverlässigeres Bild der Arbeitsmarktlage im Kanton, denn sie umfasst die Arbeitslosen sowie die Personen, die in einem Zwischenverdienst tätig sind oder an einer aktiven Massnahme teilnehmen, wie etwa einem Programm zur vorübergehenden Beschäftigung, einem Weiterbildungskurs oder einer Umschulung. Seit Juni 2019 werden die Arbeitslosenzahlen auf der Grundlage eines 3-Jahres-Poolings (2015, 2016 und 2017) des Bundesamts für Statistik berechnet.