Das Amt für den Arbeitsmarkt (AMA) hat seit dem 1. März 2020 über 5000 Anträge auf Kurzarbeitsentschädigung im Zusammenhang mit COVID-19 erhalten. Zum Vergleich: Im vergangenen Jahr wurde im gleichen Zeitraum keine Kurzarbeit bei der kantonalen Behörde beantragt. Bisher wurden fast alle Dossiers bearbeitet und rund 90 % der Gesuche gutgeheissen. Abgelehnt wurden zumeist Gesuche von Selbständigerwerbenden. Diese wurden an ihre Ausgleichskasse weiter verwiesen, um dort eine Corona-Erwerbsersatzentschädigung zu beantragen. Die Anträge auf Kurzarbeitsentschädigung betreffen 27 % der erwerbstätigen Bevölkerung des Kantons oder rund 46 000 Personen (diese Zahl ist provisorisch, nur die Abrechnungen der Arbeitslosenkassen ermöglichen ein genaueres Bild über die Zahl der Angestellten, die tatsächlich von Kurzarbeit betroffen sind). Die Kurzarbeit trifft die Mehrheit der Erwerbszweige, am stärksten betroffen sind jedoch das Gastgewerbe und das Baugewerbe.
Öffentliche Arbeitslosenkasse hat bisher 6,4 Millionen Franken Kurzarbeitsentschädigung ausgezahlt
Die Bearbeitung der Anträge auf Kurzarbeitsentschädigung geht nun in die zweite Phase. Wenn das AMA den Antrag gutheisst, reicht das betroffene Unternehmen jeden Monat seine Abrechnung von Kurzarbeit bei der gewählten Arbeitslosenkasse ein. Anhand der eingereichten Dokumente berechnet die Kasse den Betrag der Entschädigung und zahlt diesen aus. 90 % der Unternehmen mit Kurzarbeit haben sich für die Öffentliche Arbeitslosenkasse entschieden. Diese braucht durchschnittlich fünf Tage für die Bearbeitung eines vollständigen Dossiers und die Auszahlung der Entschädigung. Bis am 15. April 2020 hat die Öffentliche Arbeitslosenkasse 820 Abrechnungen von Unternehmen über einen Gesamtbetrag von 6,4 Millionen Franken überprüft (inkl. Vorschüsse).