Das Dispositiv für die Kontrollen am Arbeitsplatz im Kanton Freiburg wurde angepasst. Auf Beschluss des kantonalen Führungsorgans (KFO) wurde eine Ad-hoc-Einheit gebildet, die seit dem 14. April 2020 im Einsatz ist. Die Zahl ihrer Mitglieder kann den Bedürfnissen entsprechend angepasst werden. Die Einheit setzt sich aus Arbeitsinspektorinnen und -inspektoren sowie Polizistinnen und Polizisten zusammen und wird für die Kontrollen auf den Baustellen von den Inspektorinnen und Inspektoren der SUVA unterstützt. Die Tätigkeit dieser Ad-hoc-Einheit richtet sich sowohl nach den ordentlichen Gesetzesbestimmungen als auch nach den Bestimmungen, die der Bundesrat im Rahmen der COVID-19-Krise erlassen hat (Art. 7d COVID-19-Verordnung 2).
Das SECO hat für die Woche vom 20. April 2020 die Bereitstellung von allgemeinen Schutzkonzepten angekündigt. Damit sollen die Arbeitgeber bei der Umsetzung geeigneter Massnahmen für die Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit unterstützt werden. Die detaillierten Konzepte werden schliesslich von den Branchen- oder Berufsverbänden erstellt oder von den Unternehmen selbst, wenn sie keinem Verband angehören.
Auftrag der Ad-hoc-Einheit: Beratung und Kontrolle
Die wichtigste Aufgabe der Einheit ist es, die Arbeitgeber in Übereinstimmung mit den Weisungen des SECO aufgrund der von den Unternehmen und den Berufsverbänden erarbeiteten Schutzkonzepte zu beraten. Überdies werden unangekündigte Kontrollen vor Ort durchgeführt, namentlich aufgrund von Informationen, die von Dritten stammen. Einige Unternehmen bitten auch darum, dass bei ihnen Betriebsbesuche stattfinden, damit sie ihre Vorkehrungen ergänzen können. Die Inspektorinnen und Inspektoren des AMA führen die Kontrollen in den Unternehmen durch, während die Inspektorinnen und Inspektoren der SUVA die Baustellen kontrollieren. Die Beamtinnen und Beamten der Kantonspolizei kontrollieren je nach Bedarf an beiden Orten. Wenn in einem Unternehmen oder auf einer Baustelle die Hygiene- oder Distanzregeln missachtet werden, werden die Betroffenen aufgefordert, umgehend die nötigen Massnahmen zu treffen, damit die Weisungen des Bundes eingehalten werden. Ist dies nicht möglich oder liegt ein schwerwiegender Verstoss vor, verfügt das Arbeitsinspektorat auf der Grundlage von eigenen Untersuchungen oder von Untersuchungen seiner Partner die Einstellung der Arbeiten oder die Schliessung des Betriebs.
Seit ihrer Schaffung am 14. April 2020 hat die Ad-hoc-Einheit rund 60 Kontrollen durchgeführt. Es wurde keine Einstellung der Arbeiten oder Schliessung eines Betriebs angeordnet. Dies zeigt, dass die Vorschriften im Allgemeinen gut umgesetzt werden. Vor der Schaffung der Ad-hoc-Einheit führten die Arbeitsinspektorinnen und -inspektoren die Kontrollen im Zusammenhang mit COVID-19 aus Gründen des Gesundheitsschutzes hauptsächlich per Telefon durch. So wurden bisher über hundert Anfragen von Angestellten und Arbeitgebern beantwortet. Aufgrund der Feststellungen der Inspektorinnen und Inspektoren der SUVA musste das Arbeitsinspektorat die Einstellung der Arbeiten auf vier Baustellen im Kanton anordnen.
Telefonnummer Schutzkonzepte : Das Arbeitsinspektorat steht den Unternehmen und ihren Angestellten unter der Nummer 026 305 96 75 zur Verfügung, um ihre Fragen aufgrund der von den Unternehmen und den Berufsverbänden erarbeiteten Schutzkonzepte zu beantworten.
Telefonnummer für Fragen zur Wiedereröffnung von Unternehmen : Die «Alltags»-Hotline steht unter der Nummer 026 552 60 00 zur Verfügung.