Der Kanton Freiburg verzeichnete im Dezember 2020 eine Arbeitslosenquote von 3,8 %. Dies sind 0,3 Prozentpunkte mehr als im Vormonat. Die Zahl der Arbeitslosen lag bei 6548 Personen. Das sind 564 Personen mehr als im November 2020 und 1625 Personen mehr als im Dezember 2019. Die Arbeitslosenquote ist in allen Bezirken gestiegen. Sie beträgt neu 4,6 % im Greyerzbezirk (+0,6 Prozentpunkte), 4,5 % im Saanebezirk (+0,3 Prozentpunkte), 4,1 % im Glane- und im Vivisbachbezirk (+0,3 bzw. +0,2 Prozentpunkte), 3,2 % im Broyebezirk (+0,2 Prozentpunkte), 2,9 % im Seebezirk (+0,5 Prozentpunkte) und 2 % im Sensebezirk (+0,1 Prozentpunkte). Im Landesdurchschnitt stieg die Arbeitslosenquote um 0,2 Prozentpunkte auf 3,5 %.
Das Baugewerbe ist unmittelbar vom Saisoneffekt betroffen und verzeichnet folglich die stärkste Zunahme der Arbeitslosenzahl.
Im Dezember 2020 zählte der Kanton 10 597 Stellensuchende. Dies sind 395 Personen mehr als im Vormonat und 2322 mehr als im Dezember 2019. Die Stellensuchendenquote beträgt neu 6,1 % (+0,2 Prozentpunkte). Im Landesdurchschnitt nahm die Stellensuchendenquote ebenfalls um 0,2 Prozentpunkte zu. Sie liegt neu bei 5,6 %.
Kurzarbeit
Im Berichtsmonat hat das Amt für den Arbeitsmarkt (AMA) 396 Gesuche um Kurzarbeit erfasst, die 2648 Arbeitnehmende betreffen.
Rückblick 2020
Die COVID-19-Gesundheitskrise hatte erhebliche Auswirkungen auf den Freiburger Arbeitsmarkt. Die durchschnittliche Arbeitslosenquote im Kanton hat deutlich zugenommen: Für 2020 liegt sie bei 3,3 % und somit 0,8 Prozentpunkte höher als im Vorjahr (2,5 %). Im Jahr 2020 verzeichnete der Kanton durchschnittlich 9476 Stellensuchende, also 1988 Personen mehr als im Jahresdurchschnitt 2019.
Arbeitslose und Stellensuchende
Die Arbeitslosenquote erlaubt einen Vergleich zwischen den Kantonen, da sie in der ganzen Schweiz gleich berechnet wird. Die Stellensuchendenquote dagegen gibt ein zuverlässigeres Bild der Arbeitsmarktlage im Kanton, denn sie umfasst die Arbeitslosen sowie die Personen, die in einem Zwischenverdienst tätig sind oder an einer aktiven Massnahme teilnehmen, wie etwa einem Programm zur vorübergehenden Beschäftigung, einem Weiterbildungskurs oder einer Umschulung. Seit Juni 2019 werden die Arbeitslosenzahlen auf der Grundlage eines 3-Jahres-Poolings (2015, 2016 und 2017) des Bundesamts für Statistik berechnet.