Das Amt für den Arbeitsmarkt hat beschlossen, seine Räumlichkeiten vom 18. Januar 2021 bis am 28. Februar 2021 für die Öffentlichkeit zu schliessen. Diese Massnahme wurde aufgrund der Beschlüsse des Bundesrats vom 13. Januar 2021 zur Bekämpfung des Coronavirus ergriffen. Das Amt wird alle seine Leistungen weiterhin erbringen, der Amtsbetrieb wird jedoch angepasst. So will das Amt seine Mitarbeitenden, seine Leistungsempfängerinnen und -empfänger und seine Partner in Zeiten der Pandemie besser schützen.
Anmeldung zur Arbeitslosigkeit und Gespräche mit dem RAV per Telefon
Personen, die sich arbeitslos melden müssen, können dies per Telefon, per Post oder per E-Mail tun. Die Sekretariate der regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) nehmen die Anrufe zu den üblichen Bürozeiten entgegen und bearbeiten die Anmeldungen wie gewohnt. Das Anmeldeformular kann auf der Seite «Anmeldung zur Arbeitslosigkeit» auf der Website des Staats Freiburg (www.fr.ch) heruntergeladen und zusammen mit einer Kopie des Identitätsausweises und einer Kopie des AHV-Ausweises per E-Mail oder per Post zugeschickt werden.
Die Stellensuchenden werden weiterhin betreut. Die Beratungs- und Kontrollgespräche mit den Personalberaterinnen und -beratern werden aber telefonisch durchgeführt.
Besuche in den Einheiten des Amts eingeschränkt
Der Zugang zu den anderen Einheiten des Amts wird ebenfalls auf das Notwendigste beschränkt. Dies gilt insbesondere für seine Räumlichkeiten am Boulevard de Pérolles 25 in Freiburg und die Logistikstelle für arbeitsmarktliche Massnahmen (LAM-Stelle) in Bulle. Die Leistungen des Rechtsdienstes (Verwaltung der Gesuche um Kurzarbeit, Beratung im Rahmen der Arbeitslosenversicherung und des Arbeitsrechts usw.) und die Leistungen der verschiedenen Inspektionen (Inspektion im Bereich Schwarzarbeit, Arbeitsinspektorat, Arbeitsmarktinspektion) erfolgen hauptsächlich per Telefon, Post oder E-Mail. Die Inspektorinnen und Inspektoren führen weiterhin Betriebsbesuche durch, wenn ein Unternehmen dies wünscht. In diesem Fall werden die Weisungen des BAG strikte befolgt.
Das Amt für den Arbeitsmarkt dankt der Freiburger Bevölkerung, seinen Leistungsempfängerinnen und -empfängern sowie seinen Partnern für ihr Verständnis.
Kontakt (Montag-Freitag: 08.00-12.00 Uhr und 14.00-16.30 Uhr):
- RAV
- Gesuche um Kurzarbeit: 026 305 96 57 oder juridique.spe@fr.ch
- Rechtliche Fragen (Arbeitslosigkeit, Arbeitsrecht): 026 305 96 57 oder juridique.spe@fr.ch
- Logistikstelle für arbeitsmarktliche Massnahmen (LAM-Stelle): 026 305 97 86 oder mmt@fr.ch
- Arbeitsinspektorat: 026 305 96 75 oder ict@fr.ch
- Inspektion im Bereich Schwarzarbeit: 026 305 97 63 oder travailaunoir@fr.ch
- Arbeitsmarktinspektion: 026 305 96 75 oder flam@fr.ch
- Für alle anderen Anfragen: 026 305 96 00 oder spe@fr.ch