In Zeiten der Digitalisierung wurde es notwendig, den Service Check weiterzuentwickeln und seine Funktionsweise zu modernisieren. Ab sofort können die 2000 derzeit angemeldeten Arbeitgebenden und jene, die sich noch anmelden werden, unter www.cheque-emploi-fribourg.ch ihr Konto online verwalten und die Monatslöhne ihrer Angestellten direkt erfassen. Diese neue Lösung ermöglicht es ihnen auch, verschiedene Dokumente wie Lohnabrechnungen zu generieren und den Überblick über ihr Arbeitsverhältnis mit ihren Angestellten und dem Service Check zu behalten, was ihnen eine erhebliche Zeitersparnis verschafft.
Gestützt auf die Erfahrungen anderer Kantone schätzt das AMA, dass innerhalb eines Jahres 50 % der Arbeitgebenden von der Papier- auf die Online-Version umsteigen werden. Im zweiten Jahr könnte diese Quote gar auf 70 % steigen. Dadurch könnten rund 93 Kilo Papier pro Jahr eingespart werden.
Natürlich bleiben die Papier-Checks für diejenigen, die dies wünschen, weiterhin verfügbar. Sie wurden aber überarbeitet, um ihre Nutzung zu erleichtern und sie an den neuen grafischen Auftritt des Service Checks anzupassen. Ein neues Design und vorgedruckte Angaben erlauben es auch den Arbeitgebenden, die die Papier-Version weiterhin nutzen möchten, etwas Zeit einzusparen.
Ab dem 1. Januar 2019 können die Mitglieder des Service Checks zudem eine Taggeldversicherung für ihre Arbeitnehmenden abschliessen.
Das AMA erinnert daran, dass die Beschäftigung von Hausangestellten zwingend gemeldet werden muss. Privathaushalte, die ihr Personal schwarz beschäftigen, müssen mit Sanktionen rechnen.
Der Service Check: Zusammenarbeit zwischen dem AMA und dem CIS
Der Service Check, der im Jahr 2006 lanciert wurde, entlastet private Arbeitgebende, die Personal für persönliche Dienstleistungen beschäftigen (z.B. Haushaltsarbeit, Kinderbetreuung, Gartenarbeit, Nachhilfe usw.). Denn er erledigt für sie die administrativen Aufgaben bezüglich der Sozialversicherungen ihrer Arbeitnehmenden. Dank dem Service Check kommen die Arbeitgebenden ihren Pflichten bezüglich der Sozialversicherungen nach und ihre Angestellten verfügen über eine soziale Absicherung (AHV, IV, Arbeitslosenversicherung und Unfallversicherung).
Wie vom kantonalen Gesetz über die Beschäftigung und den Arbeitsmarkt (BAMG) vorgesehen, stellt das AMA die Kontrolle des Service Checks sicher. Zudem ist es für die Werbung für den Verein zuständig.
Die Verwaltung wurde nach einer Ausschreibung dem Centre d’intégration socioprofessionnelle (CIS) übertragen, einer seit 1962 tätigen sozialen Institution. Das CIS beschäftigt über 100 Mitarbeitende mit IV-Rente in mehreren Abteilungen und Werkstätten. Für die Verwaltung des Service Checks sind sieben Mitarbeitende mit IV-Rente sowie drei Verantwortliche und Betreuer zuständig.