Das Bundesgesetz über Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose (ÜLG) ist am 1. Juli 2021 in Kraft getreten. Somit haben ausgesteuerte Arbeitslose, die 60 Jahre oder älter sind, unter gewissen Voraussetzungen Anspruch auf Überbrückungsleistungen, bis sie eine Altersrente beziehen.
Die Überbrückungsleistungen decken die Kosten für die allgemeine Lebenshaltung, das Wohnen und die Krankenversicherung. Dies ist eine willkommene Unterstützung für all jene, die kurz vor ihrer Pensionierung ihre Stelle verloren haben und deren Alltag durch finanzielle Probleme erschwert wird.
Weitere Informationen auf arbeit.swiss sowie auf den Websites des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV) und der kantonalen Sozialversicherungsanstalt (KSVA), die für die Gewährung der Überbrückungsleistung zuständig ist.