Mit der letzten Revision des Bundesgesetzes über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (AVIG) wurde die gesetzliche Grundlage für die Umsetzung der E-Government-Strategie im Bereich der Arbeitslosenversicherung geschaffen. Seit dem 1. Juli 2021 kann man sich somit online auf Job-Room.ch, dem Stellenportal der RAV, arbeitslos melden.
Im Kanton Freiburg wurde der obligatorische Gang an den Schalter des RAV für die Anmeldung bei der Arbeitslosenversicherung aufgrund der COVID-19-Pandemie bereits teilweise von der Anmeldung per Telefon oder E-Mail abgelöst. Unabhängig von der Pandemie ist es ab sofort möglich, sich mit wenigen Klicks vom Computer, Tablet oder Mobiltelefon aus arbeitslos zu melden. Man muss dazu einfach die Website Job-Room.ch aufrufen und den Anweisungen am Bildschirm folgen. Die Anmeldung wird anschliessend automatisch an das zuständige RAV weitergeleitet, das die neu angemeldete Person zeitnah kontaktiert und über das weitere Vorgehen informiert.
Über Job-Room.ch können auch der Lebenslauf und verschiedene Formulare direkt an das RAV geschickt werden. Die Entwicklung dieser Online-Services bringt für die Versicherten eine willkommene Erleichterung bei den Behördengängen.