Bisher war die Gemeindeverwaltung für die Anmeldung der Stellensuchenden zuständig, die in Villars-sur-Glâne wohnhaft sind. Ab dem 1. Juli 2021 übernimmt das RAV Zentrum, Saanebezirk, diese Aufgabe. Es verfügt bereits über die nötigen Ressourcen, um die monatlich 30 bis 40 zusätzlichen Anmeldungen durchzuführen. Daher wird kein zusätzliches Personal eingestellt. Der Mehraufwand wird durch eine interne Reorganisation aufgefangen. Diese Umstrukturierung hat keinen Stellenabbau beim Personal der Gemeinde Villars-sur-Glâne zur Folge.
Im Kanton Freiburg sind seit 2012, als das Reglement über die Beschäftigung und den Arbeitsmarkt (BAMR) in Kraft getreten ist, die RAV für die Anmeldung zur Arbeitslosigkeit zuständig. Diese Aufgabe konnte jedoch bisher an die Gemeinden delegiert werden, wenn sie dies wollten und gewisse Kriterien erfüllten. Villars-sur-Glâne war die letzte Gemeinde, die noch von dieser Ausnahmeregelung Gebrauch machte. Aufgrund einer Änderung des Arbeitsvermittlungsgesetzes und des Arbeitslosenversicherungsgesetzes muss die Anmeldung heute direkt beim RAV erfolgen, und zwar ohne Ausnahme.
Online-Anmeldung ab dem 1. Juli
Ab dem 1. Juli 2021 können sich Stellensuchende neu auch direkt auf Job-Room.ch, der Website der Arbeitslosenversicherung, arbeitslos melden. Wer möchte, kann sich aber weiterhin auch am Schalter des RAV anmelden. Unabhängig vom RAV steht die Gemeinde Villars-sur-Glâne ihren Einwohnerinnen und Einwohner immer noch zur Verfügung, um ihnen bei Bedarf bei der Online-Anmeldung zu helfen, z.B. wenn sie keinen Computer haben oder die Sprache nicht gut verstehen.