Im Kanton Freiburg hat das AMA im Jahr 2018 rund 4500 Sanktionen ausgesprochen. Fast ein Drittel davon betraf fehlende oder ungenügende Arbeitsbemühungen vor der Arbeitslosigkeit. Die Zahl der Sanktionen, die aus diesem Grund ausgesprochen werden, steigt seit einigen Jahren kontinuierlich an (von 70 pro Monat im Jahr 2012 auf 120 pro Monat im Jahr 2018). Dieser Anstieg ist in erster Linie auf die Zunahme der Temporärarbeit zurückzuführen.
Die sanktionierten Stellensuchenden lassen sich in vier Standardprofile einteilen:
- die Temporärarbeitenden, denen nicht bewusst ist, dass sie nach einer Stelle suchen müssen, wenn sie zwischen zwei Einsätzen arbeitslos sind;
- die Entlassenen, die nicht wissen, dass sie sofort nach Erhalt der Kündigung mit der Stellensuche beginnen müssen, und deshalb bis zu ihrer Anmeldung beim RAV damit zuwarten;
- die frischgebackenen Mütter, die sich um ihr Baby kümmern und nicht daran denken, dass sie sofort nach ihrem Mutterschaftsurlaub aktiv nach einer Stelle suchen müssen;
- die frisch Diplomierten, die sich nicht bewusst sind, dass sie nach Erhalt ihrer Prüfungsergebnisse umgehend mit der Stellensuche beginnen müssen, wenn sie sich arbeitslos melden möchten.
Jedes Fehlverhalten wird einzeln untersucht. Hat die stellensuchende Person gar keine Arbeitsbemühungen gemacht, kann sie während bis zu 14 Tagen in ihrem Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung eingestellt werden. War die Zahl oder die Qualität der Arbeitsbemühungen ungenügend, sind bis zu 10 Einstelltage möglich.
Wie kann man eine Sanktion vermeiden? Indem man umgehend mit der Stellensuche beginnt!
Um eine Sanktion zu vermeiden, muss eine Regel beachtet werden: Je nach Situation umgehend eine Stelle suchen und 2-3 Bewerbungen pro Woche schreiben. Zukünftige Stellensuchende müssen den Nachweis ihrer Arbeitsbemühungen (z.B. verschickte Bewerbungsunterlagen, Antwortschreiben, Spontanbewerbungen, kontaktierte Personen usw.) unbedingt aufbewahren, damit sie die Unterlagen bei ihrem ersten Beratungsgespräch beim RAV vorlegen können.
Ausführliche Informationen zu den verschiedenen Situationen gibt es unter www.fr.ch/ama oder bei den RAV.
Kontakt
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Charles de Reyff, Dienstchef, T +41 26 305 97 08