Am 27. Mai 2020 hat der Bundesrat weitere Lockerungen der wirtschaftlichen Einschränkungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus beschlossen. Somit wird auch die Pflicht, offene Stellen dem RAV zu melden, per 8. Juni reaktiviert, nachdem sie vorübergehend ausgesetzt worden war. Stellensuchende, die bei einem RAV in der Schweiz angemeldet sind, werden somit wieder fünf Tage Vorsprung haben, um sich um meldepflichtige Stellen zu bewerben.
Betroffen sind nur die Stellen in den Berufsarten mit einer Arbeitslosenquote von mindestens 5 % (offizielle Liste auf dem Portal der Arbeitslosenversicherung arbeit.swiss). Mit dem Check-up auf arbeit.swiss können Arbeitgeber prüfen, ob eine Stelle der Meldepflicht unterliegt oder nicht.