Entsprechend den Entscheidungen des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) zum Empfang der Stellensuchenden werden die RAV des Kantons Freiburg ab Dienstag, 2. Juni 2020, die Stellensuchenden unter Einhaltung der Schutz- und Abstandsregeln wieder in ihren Räumlichkeiten empfangen. Es wurden geeignete Massnahmen für den Empfang der Besucherinnen und Besucher getroffen, damit diese die Leistungen des RAV unter sicheren Bedingungen in Anspruch nehmen können.
Anmeldung zur Arbeitslosigkeit: vorzugsweise aus der Ferne
Den Stellensuchenden wird empfohlen, das RAV soweit möglich per Post, E-Mail oder Telefon zu kontaktieren, um in den Genuss seiner Leistungen zu kommen. Dies gilt namentlich für die Anmeldung bei der Arbeitslosenversicherung. Auf der Website der Kantonsverwaltung unter www.fr.ch wird beschrieben, wie die Anmeldung von zuhause aus durchgeführt werden kann.
Beratungs- und Kontrollgespräche: gemäss den Weisungen des RAV
Die Stellensuchenden, die beim RAV gemeldet sind, werden eine Einladung zum Beratungs- und Kontrollgespräch erhalten. Darin ist angegeben, wie das Gespräch durchgeführt wird (telefonisch oder im RAV). Findet das Gespräch im RAV statt, liegt der Einladung ein Merkblatt mit den Sicherheitsanweisungen bei.