Ab dem 18. Mai 2020 können die Stellensuchenden aus dem Kanton Freiburg wieder an arbeitsmarktlichen Massnahmen teilnehmen, nachdem diese am 16. März 2020 aufgrund der COVID-19-Pandemie unterbrochen wurden. Die arbeitsmarktlichen Massnahmen sind Teil der Leistungen der Arbeitslosenversicherung. Sie umfassen die Bildungs- und Beschäftigungsmassnahmen, die die rasche und dauerhafte Wiedereingliederung der Stellensuchenden auf dem Arbeitsmarkt unterstützen sollen (z.B. Kurse, Praktika, Programme zur vorübergehenden Beschäftigung usw.).
Der Schutz der Gesundheit aller Teilnehmenden wird gewährleistet. Auch besonders gefährdete Stellensuchende können einer arbeitsmarktlichen Massnahme zugewiesen werden, ausser sie legen ein Arztzeugnis vor.
Die Anbieter der Massnahmen werden die Stellensuchenden kontaktieren, die am 16. März bereits an einer arbeitsmarktlichen Massnahme teilnahmen oder eine beginnen sollten, um sie über die verschiedenen Modalitäten im Zusammenhang mit der Wiederaufnahme ihrer Massnahme zu informieren (neue Daten, Sicherheitsvorschriften). Stellensuchende, die nach dem 18. Mai eine Massnahme beginnen, werden von ihrer Personalberaterin bzw. ihrem Personalberater kontaktiert.