Mein Lehrbetrieb kann das Programm der Bildner in beruflicher Praxis nicht oder nicht mehr vollständig vermitteln, also wende ich mich an den Lehrbetriebsverbund. Dies ist die Lösung.
Beim Lehrbetriebsverbund handelt es sich um eine spezielle Organisationsform der beruflichen Grundbildung. Zwei oder mehrer Betriebe mit sich ergänzenden Tätigkeiten schliessen sich zu einem Lehrbetriebsverbund zusammen und bilden gemeinsam Lernende aus. Diese Zusammenarbeit hat zum Ziel, den Lernenden durch die Nutzung von gemeinsamen Ressourcen eine vorschriftsgemässe Bildung zu vermitteln und den Aufwand für den einzelnen Betrieb zu verringern. Damit wird es auch für hoch spezialisierte Betriebe möglich, sich an der beruflichen Grundbildung zu beteiligen.
Ein Leitbetrieb bzw. eine Leitorganisation (Bildungsinstitution, Berufs- und Branchenverband, Verein usw.) übernimmt die Verantwortung für die Ausbildungsorganisation und vertritt den Verbund nach aussen. Zur administrativen Entlastung kann zusätzlich eine externe Geschäftsstelle das Anwerben und die Selektion der Lernenden sowie die administrativen Aufgaben des Verbundes übernehmen.
Die Zusammenarbeit zwischen dem Leitbetrieb beziehungsweise der Leitorganisation und den Verbundsbetrieben ist in einem schriftlichen Abkommen geregelt. Der Lehrvertrag wird zwischen dem Leitbetrieb beziehungsweise der Leitorganisation und der lernenden Person abgeschlossen. Ein Beiblatt zum Lehrvertrag hält die Angaben der Partnerbetriebe sowie die Dauer der beruflichen Praxis unter ihrer Verantwortung fest.