Wiederankurbelungsplan und Berufsbildung
01. Dezember 2020 - 09H20
Am 13. Oktober genehmigte der Grosse Rat ein Paket von 63,3 Millionen Franken für das vom Staatsrat beantragte Wiederankurbelungsprogramms zur Unterstützung der Wirtschaft des Kantons Freiburg, die von der Coronavirus-Krise hart getroffen wurde. Die 25 im Plan vorgesehenen Massnahmen beziehen sich auf die Bereiche Bau, Mobilität und Energie, Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen, Ausbildung, Konsum, Landwirtschaft, Kultur und Sport. Eine dieser Massnahmen sieht einen Ausbildungsgutschein von CHF 1'000 pro Lehrstelle vor und kann über drei Schuljahre angewandt werden (2020/21, 2021/22 et 2022/23).
Massnahme Nr. 12 - Beitrag an den Lohn von Lernenden im 1. Lehrjahr
- Beschreibung der Massnahme: Um die Schaffung von Lehrstellen zu erleichtern und zum Erhalt bestehender Lehrstellen beizutragen, sieht die Massnahme vor, einen Beitrag an die ersten Monatsgehälter einer lernenden Person im ersten Lehrjahr in Form eines Gutscheins von 1000 Franken zu leisten. Dieser Gutschein kann von allen Bildungsbetrieben mit einer gültigen Bildungsbewilligung und pro ausbildungsberechtigte Einheit (ein Unternehmen kann in mehreren Bereichen ausbilden) eingelöst werden. Die Massnahme besteht in der Vergabe eines Gutscheins bei der Einstellung einer lernenden Person im 1. Lehrjahr in einem der nächsten drei Schuljahre. Der Gutschein wird nur in einem Schuljahr und nur für einen Lehrberuf vergeben (ein Unternehmen kann mehrere Lehrberufe aufweisen). Es sei darauf hingewiesen, dass diese Massnahme von den angehörten wirtschaftlichen und sozialen Interessengruppen vorgeschlagen und unterstützt wurde.
- Kosten: 5 000 000 Franken
- Erwarteter Bundesbeitrag: -
- Frist für die Realisierung: Einlösung von Gutscheinen während der Schuljahre 2020/21, 2021/22 und 2022/23
- Gesetzliche Grundlage: Gesetz vom 13. Dezember 2007 über die Berufsbildung (BBiG; SGF 420.1).
Formulare - Massnahme Nr. 12: Beitrag an den Lohn von Lernenden im 1. Lehrjahr
Die Anfragen für den Lehrbeginn 2022/23 müssen uns bis am 31. März 2023 zugestellt werden.
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Herausgegeben von Amt für Berufsbildung
Letzte Änderung: 26.08.2022 - 09h31