Die verbundpartnerschaftlich erarbeitete Lösung trägt den Besonderheiten der Berufsbildung, die eng auf die Bedürfnisse des Arbeitsmarkts abgestimmt ist, Rechnung. Ebenso berücksichtigt sie das Gebot der Gleichbehandlung, nimmt Rücksicht auf die Belastung der Betriebe und präsentiert sich wie folgt:
Praktische Arbeit
In allen Berufen wird eine praktische Prüfung oder eine Beurteilung der praktischen Leistungen durch den Lehrbetrieb durchgeführt. Die im jeweiligen Beruf zuständige Organisation der Arbeitswelt beantragt die von ihr bevorzugte Variante für ein schweizweit durchführbares Verfahren, unter Einhaltung der vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) empfohlenen Schutzmassnahmen. Die Wahl der Variante erfolgt gemäss gemäß dem folgenden Schema und basiert auf diesen Richtlinien.
Die lerndenden Personen sowie die Berufsbildner werden über das gewählte Verfahren und das Prüfungsdatum informiert.
Schulische Ausbildung
Es finden keine Abschlussprüfungen in den Fächern "Berufskenntnisse" und "Allgemeinbildung" statt. Die Noten werden aus den Erfahrungsnoten und in der Allgemeinbildung zusätzlich aus der Vertiefungsarbeit berechnet. Die Bestimmungen werden vom Amt für Berufsbildung erlassen.
Dadurch ist die Durchführung der Lehrabschlussprüfungen bis im Sommer 2020 für die Lernenden in allen Branchen gesichert, so dass die Lehrabgängerinnen und -abgänger anschliessend ihre berufliche Zukunft bestmöglich weiterverfolgen können.
Maturitätsprüfungen
Was die Maturitätsprüfungen (Gymnasial-, Fach- und Berufsmaturität sowie Passerelle) betrifft, wird ebenfalls eine schweizweit einheitliche Lösung angestrebt. Das Ziel ist, dass die Schülerinnen und Schüler des Abschlussjahrgangs 2020 ihre Maturitätszeugnisse termingerecht erhatlen und sich fristgemäss an den Institutionen der Tertiärstufe einschreiben können. Die Modalitäten der Prüfungsorganisation werden, unter Berücksichtigung der aktuellen Situation, bis Anfang Mai festgelegt.
Abschluss von Lehrverträgen für das Jahr 2020/21
Obwohl die derzeitige Lage den regulären Ablauf des Berufswahlprozesses wie beispielsweise die Durchführung von Schnupperlehren oder Bewerbungsgesprächen erschwert, darf die Corona-Krise nicht zu einer Schwächung der Berufsbildung führen. Der Bund, die Kantone und die Sozialpartner appellieren einerseits an die Lehrbetriebe, auch im Hinblick auf das Lehrjahr 2020/21 weiterhin Lernende im bisherigen Umfang zu rekrutieren und andererseit an die Jugendlichen und Eltern, den Kontakt zu Lehrbetrieben und zur Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung in geeigneter Form zu suchen.
Vor diesem Hintergrund hat das verbundpartnerschaftlich zusammengesetzte Steuergremium «Berufsbildung 2030» eine Arbeitsgruppe eingesetzt, welche zeitnah mögliche Lösungen wie die Verlängerung der Rekrutierungsphase oder Kommunikationsmassnahmen erarbeitet.
Zusätzliche Informationen finden Sie hier