Wir bemühen uns, Sie regelmässig über die wichtigen Eckpunkte zu informieren, auf die sich die Verbundpartner der Berufsbildung in dieser außergewöhnlichen Situation im Zusammenhang mit der Coronavirus-Krise einigen. Dabei steht der Schutz und die Gesundheit der Bevölkerung sowie die Sicherstellung des beruflichen Nachwuchses nach wie vor an erster Stelle.
Qualifikationsverfahren in der beruflichen Grundbildung
Eine Arbeitsgruppe, bestehend aus verschiedenen Vertretern der Verbundpartner der Berufsbildung, hat einen Entwurf für eine Vereinbarung für die Qualifikationsverfahren in der beruflichen Grundbildung erarbeitet; diese ist bis am 3. April 2020 um 12.00 Uhr ausschliesslich beim nationalen Steuergremium in der Konsultation. Die definitive Version dieses Dokuments steht nach dem Spitzentreffen zur Verfügung, welches voraussichtlich am 9. April 2020 stattfinden wird. Der Bundesrat wird, basierend auf diesem Dokument, eine Verordnung für die Umsetzung der Lehrabschlussprüfungen veröffentlichen.
Der Lösungsvorschlag ist in folgendem Dokument in einer Synthese zusammengefasst:
Covid-19/4 – Information vom 31. März 2020
Einsatz von Lernenden während der Corona-Krise
In Branchen, in denen die Arbeit aufrechterhalten wird, besteht zum Teil ein besonderer Personalmangel mit entsprechenden potenziellen Mehreinsätzen von Lernenden. Trotz der Mehrbelastung werden die Ausbildungsbetriebe aufgerufen, den Bildungsauftrag nicht zu vernachlässigen und die arbeitsrechtlichen Regelungen sowie die Vorgaben des BAG einzuhalten.
Covid-19/5 – Information vom 1. April 2020
Dispens für den Fernunterricht
Der berufliche Unterricht durch die Berufsbildungszentren wird im Fernunterricht weitergeführt. Die Lernenden sollen grundsätzlich am Schultag der Berufsfachschule zur Verfügung stehen. Die aktuelle aussergewöhnliche Situation führt allerdings in gewissen Berufen zu Personalmangel.
Demzufolge ist es ab jetzt für gewisse Berufe möglich, eine Dispens für den Unterricht zu beantragen. Dafür füllt der Ausbildungsbetrieb das auf unserer Internet aufgeschaltete Formular aus und schickt es an folgende Adresse: sfp@edufr.ch. Somit werden die betroffenen Lernenden an ihren Schultagen im Lehrbetrieb arbeiten. Diese Massnahme kann für folgende Berufe angewandt werden: Fachleute Gesundheit EFZ, Assistenten Gesundheit und Soziales EBA, Detailhandelsfachleute EFZ und Detailhandelsassistenten EBA (für Lebensmittel- und Getränkebranchen). Die Bewilligung kann bis am 30. April 2020 genehmigt werden.
Diese Liste ist nicht abschliessend und gewisse Betriebe, welche in anderen Berufen ausbilden, wie z.B. Pharma-Assistenten EFZ, Drogisten EFZ und Fachleute Betreuung EFZ (Fachrichtung Behinderten- und Betagtenbetreuung) haben ebenso die Möglichkeit, eine Dispens des Unterrichts beim Amt für Berufsbildung (mittels Formular an sfp@edufr.ch) zu beantragen. Diese Anfragen werden umgehend bearbeitet und die entsprechenden Berufsfachschulen vom Amt informiert.
Sollte der Bedarf an weiteren Dispensen bestehen, bitten wir die zuständigen OdAs mit unserem Amt per Mail an sfp@edufr.ch Kontakt aufzunehmen, um ihre Situation zu erläutern.
Lehrbetriebe, Kurzarbeit - ERINNERUNG
Die durch den neuen Coronavirus ausgelöste Krise darf nicht zu einer Schwächung der Berufsbildung führen. Die Betriebe werden weiterhin auf Fachkräfte angewiesen sein und es ist unerlässlich, dass die Lehrbetriebe den beruflichen Nachwuchs rekrutieren und ausbilden. Der Bundesrat hat deshalb im Rahmen seines Gesamtpaketes zur Stützung der Wirtschaft entschieden, dass die Kurzarbeitszeitentschädigung auch für Lernende gilt. Zudem appellierte der Bundesrat, auf Lehrvertragsauflösungen zu verzichten. Für alle Fragen der Kurzarbeit und finanziellen Fragen bitten wir die Lehrbetriebe, sich auf der Homepage des AMA: Coronavirus: Informationen zuhanden der Unternehmen und Angestellten | Staat Freiburg zu informieren.
Osterferien 2020
Trotz der Auswirkungen dieser Gesundheitskrise sind die Osterferien beizubehalten. Die Lernenden werden folglich während dieser Zeit vom Unterricht dispensiert und erhalten keine Arbeiten von Ihren Lehrern.
Die aussergewöhnliche Situation erfordert spezielle Massnahmen und Anstrengungen aller Beteiligten.
Sie können auch weiterhin auf die volle Unterstützung unseres Amtes zählen und auf unserer Internetseite finden Sie umfangreiche Informationen.
Wir danken Ihnen ganz herzlich für Ihre wertvolle Unterstützung der Lernenden und grüssen Sie freundlich.