Hierzu erklären sich die betreffenden Akteure bereit, sich im Rahmen ihrer Kompetenzen und ihres Aufgabenbereichs für die Einhaltung der folgenden Leitsätze einzusetzen:
- Die offenen Lehrstellen werden frühestens im August des Jahres vor Lehrbeginn ausgeschrieben.
- Der Lehrvertrag wird frühestens ein Jahr vor Lehrbeginn abgeschlossen.
- Die Genehmigung des Lehrvertrags erfolgt frühestens im September des Jahres vor Lehrbeginn.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Tripartite Berufsbildungskonferenz.