Die Qualifikationsverfahren werden trotz Pandemie in allen Kantonen, wenn irgend möglich regulär durchgeführt. Allfällige Abweichungen vom geltenden Recht erfolgen einzig und allein, wenn die aufgrund der gesundheitlichen Lage getroffenen kantonalen oder nationalen Bestimmungen trotz allen möglichen organisatorischen Massnahmen die ordentliche Durchführung von Prüfungen nicht zulassen. Die zeitweise Durchführung von Fernunterricht und damit einhergehende, vom schulischen Normalbetrieb abweichende pädagogisch-didaktische Rahmenbedingungen stellen keinen Anlass dar für einen Verzicht auf die Durchführung der Qualifikationsverfahren, respektive der schulischen Prüfungen.
Kantone und Organisationen der Arbeitswelt setzen sich dafür ein, dass die Jugendlichen ihre Bildungsziele erreichen. Die Berufsfachschulen setzen entsprechende Massnahmen im schulischen Bereich um, für ausfallende betriebliche Ausbildungen stellen die OdA mit Unterstützung der Kantone Alternativformate zur Verfügung.
Mit dem Vorgehen ist sichergestellt, dass Jugendliche und erwachsene Lernende auch 2021 einen vollwertigen, auf den Arbeitsmarkt abgestützten Berufsabschluss erhalten können. Auch können Kandidatinnen und Kandidaten der Berufsmaturität so das Berufsmaturitätszeugnis erlangen, welches die Fachhochschulreife bezeugt.
Weitere Informationen
Unter www.taskforce2020.ch/qualifikationsverfahren werden Informationen zur Durchführung der Qualifikationsverfahren 2021 fortlaufend aktualisiert und ergänzt.