Die Hygiene- und Verhaltensregeln müssen weiterhin befolgt werden. Zusätzliche Informationen finden Sie online.
1. Berufsmaturität (BM)
Die Berufsmaturität 2020 wird basierend auf den Erfahrungsnoten ausgehändigt. Es werden keine mündlichen und schriftlichen Abschlussprüfungen stattfinden. Das BBA erlässt die notwendigen Weisungen zu Handen der Berufsfachschulen für die Erstellung der Berufsmaturitätszeugnisse und die Planung des Abschlusses des Schuljahres. Der Fernunterricht der BM findet für die Abschlussklassen bis am 22. Mai statt (Ende Schulwoche 32).
2. Wiedereröffnung der Berufsfachschulen ab dem 11. Mai
Der Bundesrat hat die Wiedereröffnung der Berufsfachschulen mit maximal 5 Personen pro Klasse, inkl. Lehrperson, erlaubt. Die Berufsfachschulen entscheiden, welche Klassen und welche Schüler ab dem 11. Mai aufgeboten werden. Die betroffenen Lernenden werden direkt von der Schule kontaktiert. Die Schultage bleiben unverändert.
Diese Teilöffnung, zu den gleichen Bedingungen, betrifft auch die Lehrwerkstätten, die überbetrieblichen Kurse, die Kurse der Weiterbildung und der höheren Berufsbildung, die Hochschulen.
Der Bundesrat wird am 27. Mai entscheiden, ob der Präsenzunterricht mit grösseren Klassen ab dem 8. Juni weitergeführt werden kann.
3. Feiern zur Übergabe der Titel
Die Feiern zur Übergabe der Titel vom 10. Juli sind definitiv abgesagt und werden nicht verschoben. Die üblichen Preise werden selbstverständlich beibehalten.
Um die bestandene Prüfung trotzdem gebührend zu feiern, werden die Volkswirtschaftsdirektion und das BBA den Lehrabgängern und Berufsbildnern eine "Fern-Version" vorschlagen. Genauere Informationen werden folgen.
4. Verwaltung
Die Sekretariate der Berufsfachschulen und des BBA bleiben, bis auf einen eingeschränkten Zugang für die Lehrpersonen und Schüler in den Schulen, per Mail und Telefon erreichbar.