Die Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts unterliegt genauen Vorgaben auf nationaler Ebene und richtet sich nach den Prinzipen des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) vom 13.05.2020. Es geht im Wesentlichen um die allgemeinen Bedingungen und Regeln zu den gesundheitlichen Massnahmen. Das Hauptziel ist der Schutz besonders gefährdeter Personen mit Blick auf eine schrittweise Rückkehr in eine neue Unterrichtsnormalität.
Infolgedessen hat das Amt für Berufsbildung (BBA), unter Berücksichtigung der aktuellen rechtlichen Grundlagen, den Empfehlungen der zuständigen Behörden und auf Vorschlag der Direktorenkonferenz der Berufsbildungszentren, sowohl pädagogische und organisatorische Grundsätze als auch Schutzmassnahmen ausgearbeitet, die eine Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts in den Berufsbildungszentren ermöglichen.
Die Pflicht des «social distancing» von 2m zwingt uns, gewisse Anpassungen im Zusammenhang mit unserer Infrastruktur vorzunehmen. Aus diesem Grund werden die Berufsbildungszentren bei gewissen Berufen auf gemischte Unterrichtsformen (Fern- und Präsenzunterricht) zurückgreifen. Der Unterricht wird für Klassen mit grossen Schülerbeständen in Gruppen erfolgen. Der Präsenzunterricht findet unter Berücksichtigung der Sicherheits- und Hygieneregeln statt. Im Zeitraum vom 8. Juni – 3. Juli 2020 wird der Sportunterricht ausnahmsweise ausfallen.
Hauptziel des Präsenzunterrichts wird die Konsolidierung der Lerninhalte aus dem Fernunterricht und deren Wiederauffrischung sein. Die Kurstage sind während dieser Zeit dieselben wie zum Schuljahresbeginn. Die Modalitäten der Wiederaufnahme nach Beruf und Klassen wird den PIA direkt durch die Berufsbildungszentren mitgeteilt.