Ziel ist es, allen Lernenden der beruflichen Grundbildung im Sommer 2020 die Möglichkeit eines Abschlusses zu gewähren, inkl. Berufsmaturität I und II. Überlappungen ins Schuljahr 2020/2021 sind aus organisatorischen Gründen zu vermeiden.
Die Qualität der Qualifikationsverfahren muss insbesondere auch mit Blick auf die Arbeitsmarktfähigkeit hochgehalten werden. Jedoch sind die Modalitäten und die Organisation der Qualifikationsverfahren in dieser ausserordentlichen Lage unter Einbezug der zuständigen Trägerschaften anzupassen.
Die Verbundpartner (Bund, Kantone und Organisationen der Arbeitswelt) suchen nach entsprechenden Lösungen in kürzester Zeit. Eine verbundpartnerschaftlich zusammengestellte Arbeitsgruppe ist am 19. März 2020 eingesetzt worden. Da Branchen von der gegenwärtigen Krise unterschiedlich betroffen sind, gehen die Verbundpartner davon aus, dass teilweise branchenbezogene Lösungen gefunden werden müssen.
Die Verbundpartner rufen die Akteure der Berufsbildung auf, mit der Durchführung der anstehenden Qualifikationsverfahren der beruflichen Grundbildung zu warten, bis entsprechende Empfehlungen vorliegen.
Die Verbundpartner werden die Akteure jeweils zeitnah über die Entwicklungen informieren und sie laufend in die Überlegungen einbinden.
Ansprechpartner und weitere Auskünfte
- Für Lehrbetriebe, ÜK-Zentren und Berufsfachschulen ist der Ansprechpartner nach wie vor das kantonale Berufsbildungsamt.
- Für nationale Trägerschaften der beruflichen Grundbildung und der höheren Berufsbildung ist das SBFI zuständig. Besondere Bedürfnisse können auch bei den nationalen Dachverbänden eingebracht werden.
- Lernende wenden sich an ihren Lehrbetrieb, ihre Schule oder an ihr kantonales Berufsbildungs-amt.