Die wichtigsten, allgemeinen Punkte der verbundpartnerschaftlichen Abmachung sind:
- Alle Verbundpartner setzen sich dafür ein, negative Auswirkungen auf die Berufsbildung zu vermeiden.
- Es gelten weiterhin die jeweiligen gesetzlichen Zuständigkeiten. Die Zusammenarbeit der Verbundpartner wird jedoch intensiviert.
- Die Umsetzung von Massnahmen erfolgt national abgestimmt. Auf Alleingänge von einzelnen Kantonen oder Organisationen der Arbeitswelt ist zu verzichten.
- Der Unterricht ist in allen Bereichen der Berufsbildung im Rahmen der Möglichkeiten aufrechtzuerhalten. Priorität haben Abschlussklassen.
- Ziel ist, allen Lernenden im letzten Lehrjahr diesen Sommer trotz schwieriger Rahmenbedingungen den Abschluss zu ermöglichen.
A) Berufsfachschulen
Branchen, in denen die Arbeit aufrechterhalten wird
Lehrbetriebe sind verpflichtet, die Schutzmassnahmen gemäss BAG insbesondere auch für Lernende zu gewährleisten. Sind sie dazu nicht im Stande, sind die Lernenden nach Hause zu schicken bzw. je nach Möglichkeit mit Lernaufträgen ausserhalb des Lehrbetriebs zu beschäftigen. Lernende müssen am Schultag zuhause oder allenfalls an einem geeigneten Arbeitsplatz im Lehrbetrieb lernen.
Der Ausbildungsauftrag der Berufsfachschulen an die Lernenden wird weitergeführt. Die Berufsfachschulen bemühen sich um Anwendung von digitalen Lernformen. Erste Priorität haben
die Abschlussklassen, inkl. Berufsmaturität.
Sämtliche Lernende sollen die ausfallenden Schultage nach Möglichkeit mittels «Distance Learning» nutzen, um den Schulstoff aufzuarbeiten und Aufträge der Schule zu bearbeiten. Sollten die Voraussetzungen für «Distance Learning» im Lehrbetrieb geeigneter sein, ist dies in Absprache mit der zuständigen Berufsbildnerin bzw. dem zuständigen Berufsbildner zu ermöglichen.
In Branchen, wo aufgrund der aktuellen Lage Personalknappheit herrscht, kann das zuständige kantonale Amt für Berufsbildung auf Anfrage Ausnahmen bewilligen (z.B. Gesundheit, Soziales, Detailhandel).
Branchen, in denen nicht mehr gearbeitet wird
Lernende in Betrieben, die von einer Schliessung betroffen sind, haben weiter die Schulpflicht zu erfüllen.
An die Berufsfachschulen geht die Aufforderung, für Lernende in diesen Berufen (Gastronomie, Coiffeure, Kosmetik etc.) digitale Lernangebote bereitzustellen.
Dem Erfahrungsaustausch und Best Practice zu digitalen Lernangeboten kommt eine wichtige Bedeutung zu. Entsprechende Informationen und Angebote finden sich auf der von Educa.ch bereitgestellten Plattform www.eduport.ch.
Lehrwerkstätten, Praktikumsbetriebe und ÜK Zentren
Lehrwerkstätten sind momentan geschlossen. Die Verantwortlichen sind aufgefordert, «Distance Learning-Angebote» bereitzustellen.
Wo Praktikumsbetriebe die Produktion resp. Dienstleistung weiterführen können, können die Lernenden im Praktikum verbleiben.
Unterricht und Trainings an ÜK Zentren finden nicht statt. In Branchen, wo dies möglich ist, ist auch hier «Distance Learning» umzusetzen.
B) Abschlussprüfungen berufliche Grundbildungen 2020
Ziel ist es, allen Lernenden der beruflichen Grundbildung im Sommer 2020 einen Abschluss zu ermöglichen, inkl. Berufsmaturität I und II.
Überlappungen ins Schuljahr 2020/2021 sind aus organisatorischen Gründen zu vermeiden.
Die Qualität der Qualifikationsverfahren (LAP) muss hochgehalten werden. Jedoch sind die Modalitäten und die Organisation der Qualifikationsverfahren in dieser ausserordentlichen Lage unter Einbezug der zuständigen Trägerschaften zu vereinfachen.
Eine unverzüglich eingesetzte verbundpartnerschaftliche Arbeitsgruppe wird zeitnah gemeinsam nationale Lösungen suchen, um dies zu ermöglichen.
Da Branchen von der gegenwärtigen Krise unterschiedlich betroffen sind, gehen die Verbundpartner davon aus, dass teilweise branchenbezogene Lösungen gefunden werden müssen.
C) Rekrutierung von neuen Berufslernenden
Die derzeitige Lage erschwert den regulären Ablauf des Berufswahlprozesses (z.B. Schnupperlehren, Bewerbungsgespräche etc.).
Die Verbundpartner weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Corona-Krise nicht zu einer Schwächung der Berufsbildung führen darf. Sie richten folgenden Appell an die (Lehr-)Betriebe: Auch im Hinblick auf das Lehrjahr 2020/21 sollen weiterhin Lernende im bisherigen Umfang rekrutiert werden. Alle Betriebe werden weiterhin auf Fachkräfte angewiesen sein. D.h., es ist im eigenen Interesse der Lehrbetriebe, den beruflichen Nachwuchs zu rekrutieren
und auszubilden.
Zum Thema Rekrutierung wird eine Arbeitsgruppe eingesetzt, welche zeitnah mögliche Lösungen erarbeitet (z.B. Verlängerung der Rekrutierungsphase, Kommunikationsmassnahmen etc.). Es wird dabei auch geprüft, ob eine Flexibilisierung des Ausbildungsbeginns möglich wäre, und ob in einzelnen Branchen verspätete Lehreintritte erfolgen können.
D) Höhere Berufsbildung
In der höheren Berufsbildung ist gegenüber der beruflichen Grundbildung mehr Flexibilität vorhanden.
Die höheren Fachschulen sind aufgefordert, ab sofort auf «Distance Learning» umzustellen. Das SBFI wird zudem im Austausch mit der Konferenz HF gemeinsam nationale Lösungen suchen, insbesondere bezüglich der laufenden Anerkennungsverfahren HF.
Was die eidgenössischen Prüfungen betrifft, sind die Trägerschaften gebeten, sich bei offenen Fragen ans SBFI zu wenden. Beispielsweise können Prüfungen unter Umständen zeitlich verschoben werden.
E) Reformprojekte und grosse Vorhaben
Die gegenwärtige Situation bindet bei allen Verbundpartnern viele Ressourcen. Die Bewältigung der aktuellen Herausforderungen ist prioritär.
Laufende, grosse Reformprojekte und andere Vorhaben werden deshalb in den nächsten Wochen in gegenseitiger Abstimmung unter den betroffenen Verbundpartnern kritisch überprüft und allenfalls verschoben. Bei Bedarf werden gemeinsame Massnahmen definiert.
In einzelnen Fällen kann auch die Umsetzung bereits in Kraft getretener neuer Bildungsverordnungen durch die aktuelle Lage verzögert oder verschoben werden.
F) Weiteres Vorgehen
Die verschiedenen Herausforderungen in der aktuellen Krise werden in verbundpartnerschaftlichen Arbeitsgruppen zeitnah angegangen.
Es gilt flexibel zu sein, da laufend neue Fragestellungen auftauchen werden.
Die kantonalen Berufsbildungsämter, die nationalen Dachorganisationen der Arbeitswelt und das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation sammeln die eingegangenen offenen Fragen. Diese werden unter den Verbundpartnern abgestimmt und zentral beantwortet.
Zurzeit wird ein Kommunikationskonzept erarbeitet, das die künftigen Kommunikationsformen und -inhalte definiert.
Ansprechpartner und weitere Auskünfte
- Für Lehrbetriebe, ÜK-Zentren und Berufsfachschulen ist der Ansprechpartner nach wie vor das kantonale Berufsbildungsamt.
- Für nationale Trägerschaften der beruflichen Grundbildung und der höheren Berufsbildung ist das SBFI zuständig. Besondere Bedürfnisse können auch bei den nationalen Dachverbänden eingebracht werden.
- Lernende wenden sich an ihren Lehrbetrieb, ihre Schule oder an ihr kantonales Berufsbildungsamt