Situation vom 16.03.2020
Zur Erinnerung - der Unterricht im Klassenzimmer ist vom 16. März bis 30. April aufgehoben.
Ziele
Die Ziele für das Amt für Berufsbildung und die Berufsbildungszentren, zusammen mit den betroffenen Partnern, sind:
- den Präsenzunterricht durch einen Fernunterricht und -coaching zu ersetzen;
- den Lernenden zu ermöglichen, die Qualifikationsverfahren mit genügender Vorbereitungszeit zu absolvieren.
Grundsätze
- Ein Fernunterricht und -coaching werden von den Berufsfachschulen organisiert.
- Die ordentlichen Schultage sind für das Erledigen der Aufgaben zu Hause, welche die Lehrpersonen zugestellt haben, für den «Live-Fernunterricht» sowie für die Examenvorbereitung reserviert.
- In Absprache mit den Lernenden kann der Berufsbildner / die Berufsbildnerin im Betrieb einen Wechsel der Tage vorschlagen, wenn das Funktionieren des Betriebs diesen Wechsel verlangt. Eine solche Änderung ist jedoch nicht oder nicht mehr möglich, wenn die Lernenden einen «Live-Fernkurs» besuchen müssen oder eine Aufgabe innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens zu erledigen haben.
Einführung von Fernunterricht und -coaching
Die Umsetzung des Fernunterrichts und -coachings wird von jeder Schuldirektion in Zusammenarbeit mit den Klassenlehrpersonen und dem weiteren Lehrpersonal koordiniert.
Je nach Schule und den verfügbaren Lösungen wird die Umsetzung spätestens ab dem 23. März 2020 erfolgen.
Betroffene Berufe
Die oben vorgestellten Massnahmen betreffen im Prinzip alle Berufe. Im Gesundheits- und Sozialbereich haben jedoch mehrere Institutionen angesichts der Gesundheitssituation des Landes spezifische Bedürfnisse geäussert. Für diese Bereiche und die betroffenen Berufe ist eine Koordination auf Schweizer Ebene erwünscht, und detaillierte Informationen werden in den kommenden Tagen erfolgen.
Situation vom 13.03.2020
Die Direktionen der Berufsfachschulen werden sich - mit der Unterstützung des Amtes für Berufsbildung - so organisieren, dass sie auch während der Schliessung so weit wie möglich die administrative und didaktische Kontinuität gewährleisten.
Vorrang haben für uns Abschlussklassen, die demnächst ihre Lehrabschluss- oder Maturitätsprüfung ablegen wollen. Aus diesem Grund werden Abschlussprüfungen, welche während dieser Dauer geplant sind, trotzdem durchgeführt.
Aufnahmeprüfungen für das neue Schuljahr 2020/2021 finden statt.
Die Lernenden nutzen die ausgefallenen Schultage, um an den von der Schule gesandten Aufgaben zu arbeiten. Gemäss Lehrvertrag ist der Ausbildungsbetrieb für die Lernenden verantwortlich, d. h. der Fernunterricht wird in Absprache mit dem zuständigen Berufsbildner durchgeführt.
Trotz der Schliessung der Berufsfachschulen und der überbetrieblichen Kurse führen die Lernenden ihre Ausbildung in den Betrieben entsprechend den betrieblichen Regelungen fort.
Lernende, welche sich derzeit im Ausland aufhalten, wurden gebeten, sich an die Richtlinien des jeweiligen Aufenthaltslandes zu halten.
Die Lehrpersonen bleiben im Dienst und müssen für die Schulleitung der Berufsbildungszentren erreichbar sein. Sie sind verpflichtet, die Richtlinien ihrer jeweiligen Direktion zu befolgen. Die Berufsfachschulen werden sich bemühen, neue digitale Lehr- und Lernformen zu nutzen (Fernunterricht, praktische Arbeit, virtuelle Klassen, usw.).
Das Verwaltungspersonal der Berufsfachschulen arbeitet und bleibt verfügbar.
Das Amt für Berufsbildung ist sich der Schwierigkeiten und der Ungewissheit, die diese Situation verursacht, bewusst. Wir möchten daher allen an der Berufsausbildung Beteiligten und allen unseren Partnern für ihre Diplomatie und ihr Engagement danken. In dieser besonderen Zeit müssen wir vereint und vorbildlich bleiben, um die Gesundheit der am meisten gefährdeten Menschen zu schützen.
Weitere Informationen über die eingerichtete Organisation folgen in den kommenden Tagen.