Qualifikationskommissionen
Das Amt setzt Qualifikationskommissionen (QK) ein und ernennt die Mitglieder. Die QK sind dem Amt unterstellt.
Das Amt hält mittels Richtlinien die organisatorischen Modalitäten der QK fest. Die Organisationen der Arbeitswelt sind, wenn möglich, in jeder Kommission paritätisch vertreten und schlagen dem Amt Personen vor, die im betreffenden Berufsfeld tätig sind. In jeder QK ist zudem mindestens ein Vertreter der Berufsfachschulen anwesend, sofern das Qualifikationsverfahren im Kanton Freiburg durchgeführt wird.
Zu den Aufgaben der QK gehören unter anderem:
- Organisation der Qualifikationsverfahren
- Aufsicht der Qualifikationsverfahren
- Beurteilung der Kandidat-inn-en
- Verwaltung der Expert-inn-en
Expertinnen und Experten
Die Expertenkurse sind obligatorisch, um als Expert-e-in an den Qualifikationsverfahren tätig zu sein.
Vor dem ersten Qualifikationsverfahren mit einer neuen Bildungsverordnung oder bei deren Änderung (Reform) werden Kurse angeboten.
Um Prüfungsexperte zu werden, müssen Sie:
- eine qualifizierte fachliche Bildung abgeschlossen haben und über angemessene pädagogische und methodisch-didaktische Fähigkeiten verfügen
- im Minimum über ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis für den Berufsbereich in dem Sie prüfen, oder über ein gleichwertiges Diplom, verfügen
- sich in Kursen weiterbilden, die vom EHB in Zusammenarbeit mit den Kantonen und den Organisationen der Arbeitswelt angeboten werden
- den Anforderungen, die an die BerufsbildnerIn in Lehrbetrieben des entsprechenden Berufs gestellt werden, entsprechen
Mit Vorteil bringen Prüfungsexpertinnen und Prüfungsexperten mehrere Jahre Erfahrung in der betrieblichen Bildung mit und weisen qualifizierende Weiterbildungen (z.B. eidgenössische Berufsprüfung oder eidgenössische höhere Fachprüfung) aus.
Falls Sie obgenannten Kriterien entsprechen, richtet sich nachstehendes Verfahren an Sie:
- Sie melden sich bei dem/der Chefexpert-en-in des entsprechenden Berufes
- Der/die Chefexpert-e-in informiert das Amt und stellt ihm Ihre Kontaktdaten mit seiner/ihrer Stellungnahme zu
- Bei positiver Stellungnahme stellt Ihnen das Amt ein Aufnahmeformular zu, welches ergänzt werden muss
- Sie schreiben sich beim EHB ein und nehmen am Basiskurs „Einführung in die Expertentätigkeit“ und am berufsspezifischen Kurs teil
- Der/die Chefexpert-e-in integriert Sie im Expertenteam
- Das Amt stellt Ihnen, nach Ihrer Teilnahme am Expertenkurs, ein vorgedrucktes Entschädigungsformular zu
- Sie senden das Formular raschmöglichst an das Amt
- Das Amt entschädigt Sie gemäss den aktuellen Tarifen (OTIFP) und bestätigt Ihre Aufnahme im Expertengremium
Unser Partner für die Ausbildung der Prüfungsexperten
Werde Experte / Expertin
Im Video des EHB einfach erklärt
Video "Wie werde ich PEX"Downloads
- Weisungen für die Qualifikationskommissionen (PDF, 155.29k)
- Anleitung für Prüfungsexpertinnen und -experten (PDF, 95.07k)
- Check-Liste "Prüfungsaufsicht" (PDF, 36.07k)
- Meldung besondere Vorkommnisse (PDF, 94.63k)
- Prüfungsexperte : Aufnahmeformular (PDF, 137.66k)
- Entschädigungsformular für die Kurse des EHB (PDF, 61.64k)
- Formular Leistungsvergütung für Experten (DOCX, 46.93k)
- Beilage zum Formular Leistungsvergütung (PDF, 107.49k)
- BM Schlussprüfungen : Formular Leistungsvergütung (PDF, 148.23k)
- Beilage Entschädigungsformular BM (PDF, 28.07k)
- Formular für Leistungsvergütung für die Ausarbeitung von Prüfungsaufgaben (PDF, 141.52k)
- Weisung Entschädigung Lehrpersonen (PDF, 612.03k)