Ueberbetriebliche Kurse dienen - ergänzend zur Bildung in beruflicher Praxis und in schulischer Bildung - der Vermittlung und dem Erwerb grundlegender Fertigkeiten. Ob im entsprechenden Beruf ein überbetrieblicher Kurs erforderlich ist, beurteilen die Organisationen der Arbeitswelt (OdA). Dies wird in der jeweiligen Verordnung über die berufliche Grundbildung festgelegt. Die zu vermittelnden Lerninhalte sind im Bildungsplan aufgeführt. Die Verantwortung über die überbetrieblichen Kurse tragen in der Regel die Berufsverbände.
Finanziert werden die überbetrieblichen Kurse durch Beiträge der Lehrbetriebe, Subventionen des Bundes, Beiträge der Organisationen der Arbeitswelt (OdA), Kostenübernahmen durch die Vereinigung des Bildungszentrums.
Der Besuch der überbetrieblichen Kurse ist für die Lernenden obligatorisch. Unser Amt kann auf Gesuch des Lehrbetriebs hin die lernende Person von der Kurspflicht befreien, wenn die Bildungsinhalte in einem betrieblichen Bildungszentrum oder in einer Lehrwerkstätte vermittelt werden.
Der Lehrbetrieb trägt die Kosten, die der lernenden Person aus dem Besuch der überbetrieblichen Kurse und vergleichbarer dritter Lernorte entstehen.
Der Lehrbetrieb kann sich einen Teil der finanziellen Lasten, die durch einen ausserkantonalen Kursbesuch entstehen, zurückerstatten lassen.
Alle nützlichen Informationen über die Subventionierung der überbetrieblichen Kurse finden Sie auf der Webseite der Schweizerischen Berufsbildungsämter-Konferenz (SBBK)