Allgemeine Regel: Weiterführung des Fernunterrichts und keine Änderung der Prüfungsmodalitäten
Der Bundesrat hat angekündigt, dass er den Hochschulen die Wiederaufnahme der Präsenzveran-staltungen ab dem 8. Juni 2020 grundsätzlich erlaubt. Da der Start dieser Etappe kurz vor Semesterende erfolgt und die HES-SO sowohl für ihre Studierenden als auch ihre Lehrpersonen klare und stabile Regeln bewahren will, wird der Fernunterricht dennoch bis zu den Prüfungen weitergeführt. Aus den gleichen Gründen verzichtet die HES-SO auf eine Änderung der bereits kommunizierten Evaluationsmodalitäten, obwohl Prüfungen im Präsenzmodus ab dem 11. Mai 2020 wieder erlaubt sind. Prüfungen, Evaluationen und fortlaufende Leistungskontrollen können erst ab dem 8. Juni wieder im Präsenzmodus durchgeführt werden (unter Vorbehalt von neuen Entscheiden des Bundesrates).
Ausnahme: Lehrveranstaltungen, die zwingend einen Zugang zu den Infrastrukturen erfordern
Einige Kurse und Lehrveranstaltungen konnten jedoch nicht oder nur teilweise im Fernmodus organi-siert werden. Dies gilt insbesondere in den künstlerischen Bereichen (Musikproduktionen, Ateliers und Workshops, Ensembleunterricht usw.), im Ingenieurwesen (Labors) und in der Gesundheit (manuelle Handgriffe, medizinische Handlungen usw.). Für sie werden besondere Dispositive festgelegt, damit sie grundsätzlich ab dem 8. Juni 2020 wieder im Präsenzmodus durchgeführt werden können.
Bereits ab dem 11. Mai 2020 können gewisse Kurse oder praktische Aktivitäten in beschränkter und kontrollierter Weise wieder in den Hochschulen stattfinden, sofern jeweils maximal 5 Personen anwesend sind und die Schutzmassnahmen strikt eingehalten werden. Dieser Entscheid wird nament-lich den Musikunterricht, die Nutzung gewisser Kunstateliers oder auch den Zugang zu den Labors für Bachelor- oder Master-Arbeiten erleichtern.
Die Ausleihe von Materialien oder Werken aus den Bibliotheken ist ebenfalls ab dem 11. Mai wieder möglich. Hingegen bleibt der Zugang zu Klassenräumen, Lesesälen und offenen Studienbereichen verboten.
Schrittweise Wiederaufnahme der Forschungstätigkeiten
Die Hochschulen der HES-SO bereiten sich zudem auf die schrittweise Wiederaufnahme der For-schung vor, die eingestellt oder eingeschränkt werden musste. In Absprache mit den kantonalen Behörden können Forscherinnen und Forscher, die für ihre Arbeiten auf einen Zugang zu den Infra-strukturen angewiesen sind, ihre Tätigkeit vor Ort wieder aufnehmen. Allerdings gelten dafür spezi-fische Modalitäten und die Regeln bezüglich Hygiene und sozialer Distanz müssen strikt eingehalten werden.
Die HES-SO unternimmt alles, um die Auswirkungen und Folgen der Pandemie für ihre Studierenden so gering wie möglich zu halten. Das Rektorat und die Hochschulen danken ihrer ganzen Gemeinschaft für ihr Engagement. Sie sind stolz auf die zahlreichen Initiativen der Lehrpersonen und Studierenden zugunsten von Menschen, die direkt oder indirekt von den Folgen des COVID-19 betroffen sind.
Kontakt: Jacques Genoud, Generaldirektor der HES-SO Freiburg, 079 546 40 69
Dieses zweite Massnahmenpaket der HES-SO ergänzt und präzisiert das erste Massnahmenpaket, das am 8. April 2020 bekanntgegeben wurde (www.hes-so.ch/coronavirus). Es stimmt mit dem Plan zur Lockerung der Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19) überein, den der Bundesrat zunächst am 16. April und danach am 29. April 2020 betreffend der 2. Etappe (ab 11. Mai) und 3. Etappe (ab 8. Juni) angekündigt hat.
Pressemitteilung vom 1. Mai 2020 (HES-SO)