Der FTV hat insbesondere folgende Aufgaben:
- die touristischen Interessen des Kantons auf kantonaler, nationaler und internationaler Ebene zu vertreten;
- die kantonale Tourismusstrategie zusammen mit den Tourismusregionen und den Tourismusdienstleistern auszuarbeiten;
- Dienstleistungen zu erbringen und Stellungnahmen im Zusammenhang mit der kantonalen Tourismuspolitik abzugeben;
- das Freiburger Tourismusangebot in Zusammenarbeit mit den regionalen Tourismusorganisationen und den Berufsverbänden zu fördern, bei Bedarf zu vermarkten und bekannt zu machen;
- einen Tourismus zu fördern, der auf bewährter Gastfreundlichkeit gründet und sowohl die Wünsche der Gäste als auch die Bedürfnisse der Bevölkerung berücksichtigt sowie die Grundsätze der nachhaltigen Entwicklung einhält;
- die Ziele und Strategien des kantonalen Tourismusmarketings festzulegen;
- koordinierte Marketingprogramme im Einvernehmen mit den regionalen Tourismusorganisationen aufzustellen und Werbeprojekte der Tourismusregionen mit Hilfe des kantonalen Fonds für koordiniertes Tourismusmarketing zu unterstützen;
- die Tourismusträger offiziell anzuerkennen;
- für die offiziellen Tourismusträger die Aufenthaltstaxen einzuziehen;
- die offiziellen Freizeitwegnetze auf kantonaler Ebene für den Tourismus zu nutzen und die Aufgaben zu übernehmen, die ihm durch die Gesetzgebung über die Mobilität im Bereich der offiziellen Freizeitwegnetze übertragen werden.