Bei der Gründung eines Unternehmens hat man sich für eine der rechtlich vorgegebenen Gesellschaftsformen zu entscheiden. Der Entscheid hängt insbesondere vom Zweck des Unternehmens und vom verfügbaren Kapital ab. Es gehört grundsätzlich nicht zur Aufgabe des Handelsregisteramts bei diesem Entscheid in beratener Stellung mitzuwirken. Wir stellen Ihnen jedoch zu einzelnen Unternehmensformen Merkblätter mit Informationen zur Eintragung zur Verfügung.
Für die Eintragung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung sowie einer Aktiengesellschaft wenden Sie sich bitte an einen Notar oder an andere Fachpersonen wie z.B. Treuhänder.
Für jedes Ansiedlungsprojekt von grösserer Bedeutung wenden Sie sich bitte an die Wirtschaftsförderung des Kantons Freiburg.
Eine Aktualisierung der Einträge beim Handelsregisteramt liegt nicht nur im Interesse Dritter, sondern stellt vor allem eine gesetzliche Pflicht der verantwortlichen Personen des Unternehmens dar. Sie sind verpflichtet, jede Änderung ohne Verzug dem Handelsregisteramt zu melden (z.B. Adress- oder Namensänderung der Verantwortlichen, Rücktritt, Todesfall oder Neuwahl einer verantwortlichen Person, Übergabe bzw. Verkauf des Betriebs, Auflösung oder Abschluss der Liquidation, etc.). Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte an unser Sekretariat.