Auf eidgenössischer Ebene
Das Handelsregister ist in der Schweiz im Wesentlichen dezentral organisiert. Für die Führung sind in erster Linie die Kantone zuständig. Als einzige Ausnahme ist das Handelsregister des Kantons Wallis nach Bezirken organisiert. Gegenwärtig zählt die Schweiz 27 Handelsregisterämter.
Die Eintragungen der kantonalen Handelsregisterämter werden vom Eidgenössischen Amt für das Handelsregister (EHRA) überprüft und dann im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) publiziert. Die Publizität gilt grundsätzlich auch für die mit der Eintragung zusammenhängenden Belege.
Das Handelsregister des Kantons Freiburg
Ursprünglich war das Handelsregister den Bezirksgerichten angehängt. So datiert der erste Eintrag im Handelsregister des Bezirksgerichts der Saane vom 2. Januar 1883. Das kantonale Handelsregister ist per 1. Januar 2003 eingeführt worden. Es ist der Volkswirtschaftsdirektion unterstellt.
Verantwortliche und Mitarbeitende
Registerführerin
Nadège Bosson
Mitarbeitende des Amts:
> 1 Adjunktin der Dienstchefin
> 1 Jurist/in
> 1 Dipl. Verwaltungssachbearbeiter/in
> 3 Verwaltungssachbearbeiter/innen
> 3 Verwaltungsangestellte/r
> 1 Lehrling