Die Bundesleistungen sind:
Arbeitslosenentschädigung (ALE)
Von Arbeitslosigkeit betroffene Personen erhalten einen angemessenen Ersatz für den erlittenen Erwerbsausfall. Die Anzahl Taggelder hängt vom Alter der Person, der Unterhaltspflicht und der Beitragszeit innerhalb der Rahmenfrist ab. Die Entschädigung wird direkt von der zuständigen Arbeitslosenkasse an die Betroffenen ausbezahlt. Selbstständigerwerbende zahlen keine ALV-Beiträge und sind nicht versichert.
Kurzarbeitsentschädigung (KAE)
Im Wortschatz der Arbeitgeber wird es auch als "Technisches Arbeitslosengeld" bezeichnet. Sie ist nur für Arbeitgeber gedacht, die über eine konjonkturell bedingte vorübergehende Arbeitszeitverkürzung, deren Arbeitsverträge nicht gekündigt werden. Dieser muss ein Dossier beim Amt für den Arbeitsmarkt sowie bei der Arbeitslosenkasse ausfüllen (Antragsfrist: 3 Monate). Wenn beide Dienststellen eine positive Entscheidung treffen, wird ein Anspruch annerkannt.
Schlechtwetterentschädigungen (SWE)
Im Wortschatz der Arbeitgeber wird es auch als "Technisches Arbeitslosengeld" bezeichnet. Sie ist nur für Arbeitgeber gedacht, die witterungsbedingte Arbeitsunterbrechungen haben und deren Arbeitsverträge nicht gekündigt werden. Dieser muss ein Dossier beim Amt für den Arbeitsmarkt sowie bei der Arbeitslosenkasse ausfüllen (Antragsfrist: 3 Monate). Wenn beide Dienststellen eine positive Entscheidung treffen, wird ein Anspruch annerkannt.
Insolvenzentschädigung (IE)
Diese Leistung gilt für Arbeitnehmer, die für einen bankrotten Arbeitgeber gearbeitet haben und ihr Gehalt nicht für diesen Zeitraum erhalten haben. Dieser muss innerhalb von 60 Tagen nach der Veröffentlichung des Konkurses im SHAB ein Dossier bei der Öffentlichen Arbeitslosenkasse ausfüllen.
Die Kantonalleistungen sind:
Erwerbsausfallversicherung
Dies ist ein Beitrag des Kantons zur Zahlung der Krankenlohnausfallprämie für Personen, welche Arbeitslosentaggelder oder kantonale Massnahmen beziehen. Diese Personen müssen ein Dossier bei der Öffentlichen Arbeitslosenkasse ausfüllen.
Gesetzliche Grundlagen
- Bundesgesetz über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (AVIG)
- Verordnung über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (AVIV)
- Kreisschreiben AV
- Gesetz über die Beschäftigung und den Arbeitsmarkt (BAMG)
- Reglement über die Beschäftigung und den Arbeitsmarkt (BAMR)