Diese Erhöhung wird ermöglichen dass, mehr als 95% der Wirtschaftseinheiten im Kanton Freiburg, von der vollen Deckung ihrer Mieten profitieren. In der Tat wurden die Obergrenzen angehoben, um unsere Wirtschaft und auch die größten Wirtschaftseinheiten weiterhin zu unterstützen.
Zur Erinnerung: Die Begünstigten der Hilfe sind Unternehmen und Selbständige, deren wirtschaftliche Tätigkeit durch die Auswirkungen von COVID19 erheblich beeinträchtigt wurde.
Zudem sind die Formulare bis zum 31.07.2020 (ehemals 30.06.2020) an die Wirtschaftsförderung des Kantons Freiburg zu senden.
Alle Informationen sind unter www.promfr.ch/de zu finden.