Im Kanton Freiburg besteht gemäss den Ausführungsbestimmungen über den Mietvertrag und den nichtlandwirtschaftlichen Pachtvertrag bei Wohnungsmangel die Pflicht zur Verwendung eines offiziellen Formulars für den Abschluss eines neuen Mietvertrags. Diesen Bestimmungen zufolge besteht ein Wohnungsmangel, wenn der vom Bundesamt für Statistik berechnete Leerwohnungsbestand im Kanton unter 1,80 % des kantonalen Wohnungsbestands liegt (Art. 5 Abs. 1 MPVV).
Seit Juni 2023 beträgt die Leerwohnungsziffer im Kanton Freiburg 1,38 %, sie liegt somit 0,42 % unter dieser Grenze. Es herrscht folglich eindeutig Wohnungsmangel. Nach Kenntnisnahme dieser Zahlen Anfang September hat der Staatsrat beschlossen, auf den 1. Januar 2024 die Pflicht zur Verwendung des offiziellen Formulars beim Abschluss eines neuen Mietvertrags wieder einzuführen.
Das Formular enthält namentlich obligatorische Auskünfte zum letzten Mietzins und zu den Gründen für die Mietzinserhöhung. Indem die Vermieterinnen und Vermieter verpflichtet werden, diese Informationen offenzulegen, kann das Risiko von missbräuchlichen Mietzinserhöhungen aufgrund des Wohnungsmangels gesenkt werden. Das Formular kann von der Website des Wohnungsamts heruntergeladen werden.
In Bezug auf den Wohnungsmangel, der sich seit Ende der Covid-19-Krise stetig verschärft, weist der Staatsrat darauf hin, dass er an den Gesprächen auf Bundesebene vertreten ist. Im Frühling 2024 wird er nach Ende dieser Gespräche die kantonale Wohnungskommission einberufen, um gestützt auf die Resultate der beiden runden Tische zu entscheiden, ob spezifische Massnahmen für den Kanton Freiburg getroffen werden sollen.