Die Gesundheitskrise infolge des Coronavirus wird von einer Wirtschaftskrise begleitet, die in der Schweiz und im Kanton Freiburg noch nie dagewesene Ausmasse annimmt. Etwa 30% der erwerbstätigen Bevölkerung bezieht zurzeit Kurzarbeitsentschädigung (KAE), das sind etwa 50'000 Personen. Zudem wurden bisher rund 5500 Gesuche um Erwerbsausfallentschädigung gestellt und ihre Zahl steigt weiterhin deutlich an, seit der Bund auch die indirekt betroffenen Selbstständigerwerbenden in den Empfängerkreis aufgenommen hat. Der Bund hat also mit der Kurzarbeitsentschädigung, der Erwerbsausfallentschädigung und den verbürgten Überbrückungskrediten starke Massnahmen ergriffen. Dennoch bleiben Lücken bestehen, weshalb der Staat Freiburg einen Schritt weiter gehen will, um Konkurse zu vermeiden und Arbeitsplätze zu bewahren.
Der Staatsrat des Kantons Freiburg hat am 17. März einen ersten Globalbetrag von 50 Millionen Franken beschlossen, um die Auswirkungen der Krise abzufedern. Seither entwickelt er schrittweise seine eigenen Massnahmen. So hat er bis heute über 13 Millionen Franken für steuerliche Erleichterungen und gezielte Massnahmen zur Unterstützung des Tourismus und der Kultur zugesichert.
Heute lanciert er ein neues, zweiteiliges Massnahmenpaket für einen Gesamtbetrag von knapp 18 Millionen Franken. Der eine Teil der Massnahmen, für den 12 Millionen Franken bereitgestellt werden, soll die betroffenen Wirtschaftsakteure von ihren Fixkosten im Bereich der Geschäftsmieten entlasten. Die anderen Massnahmen zielen hauptsächlich auf die Unterstützung von Jungunternehmen, für die 5,6 Millionen Franken bereitgestellt werden.
1. Teil: Miet- und Pachtzinse für Geschäftsflächen
Zahlreiche Unternehmen mussten aufgrund der Bundesbeschlüsse zur Eindämmung von COVID-19 ihre Tätigkeit vollständig einstellen. Allein im Kanton Freiburg sind dies 3874 Wirtschaftseinheiten. Hinzu kommen noch alle Unternehmen, deren Tätigkeit mehr oder weniger stark beeinträchtigt wurde und die mit Umsatzverlusten konfrontiert sind.
Zusammen mit dem Freiburger Verband der Immobilienwirtschaft (USPI Fribourg), der Freiburger Sektion des Westschweizer Mieterverbands (Asloca Fribourg) und der Immobilienkammer Freiburg (IKF) hat der Staat Freiburg ein System aufgestellt, das dem Mieter zwei von drei Monatsmieten erlässt. Der Staat zahlt eine Monatsmiete, falls der Eigentümer auf eine Monatsmiete verzichtet und der Mieter die dritte Monatsmiete bezahlt.
Der Mechanismus appelliert an die gesellschaftliche Verantwortung und ist nicht zwingend. Der Mieter, der von der Krise betroffen ist, richtet ein Gesuch an den Eigentümer, dem es freisteht, darauf einzugehen. Der Beitrag des Staats beschränkt sich auf 2500 Franken pro Mieter. Der Betrag wird allerdings für öffentliche Gaststätten vom Typ Restaurant auf 3500 Franken angehoben.
Diese Massnahme ist hauptsächlich für kleine Wirtschaftseinheiten des Kantons Freiburg bestimmt. Um in den Genuss dieser Massnahme zu gelangen, muss der Umsatz einer öffentlichen Gaststätte weniger als 1 Million Franken und jener einer anderen Wirtschaftseinheit weniger als 500 000 Franken betragen.
Die Massnahme ist auch für Selbstständigerwerbende bestimmt, die ihre Hauptgeschäftstätigkeit zuhause ausüben und dies mit ihrer Steuerveranlagung nachweisen können. In diesem Fall kann der Staat einen Pauschalbeitrag von 500 Franken gewähren, sofern der Vermieter auf den gleichen Betrag verzichtet.
Mit dem Ziel, den Wirtschaftsakteuren eine Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit unter bestmöglichen Bedingungen zu ermöglichen, laden der Staat, der Freiburger Verband der Immobilienwirtschaft (USPI Fribourg), ASLOCA und die Immobilienkammer Freiburg alle Eigentümer ein, sich so weit wie möglich an dieser Massnahme zu beteiligen.
2. Teil: Unterstützung für Jungunternehmen und Unternehmensberatung
Vom Kanton verbürgte Kredite für Jungunternehmen Diese Kredite sind für Jungunternehmen im Kanton Freiburg bestimmt, die nicht oder nicht ausreichend an die vom Bund verbürgten Überbrückungskredite gelangen. Diese vom Kanton verbürgten Kredite von höchstens 250 000 Franken sollen die Jungunternehmen mit liquiden Mitteln versorgen, die sie benötigen um ihre Tätigkeit fortzusetzen.
Beratung und Coaching für Unternehmen Unentgeltliches Beratungs- und Coaching-Angebot für alle Unternehmen, die dies wünschen (ausser Start-ups, die bereits von FriUp beraten werden). Die Beratung wird vom bestehenden Coaching-Netzwerk von platinn gewährleistet und zwar in Form von zwei Einheiten von höchstens zwei Stunden pro Unternehmen bis am 31. Oktober 2020. Ziel ist es, die Unternehmen auf die Zeit nach COVID-19 vorzubereiten, beispielsweise mit Projekten im Bereich der Digitalisierung oder der Versorgungsketten.
Beitrag an die Mitgliederbeiträge von Freiburger Clustern Der Staat Freiburg leistet einen Beitrag an die von den Unternehmen gezahlten Mitgliederbeiträge von Freiburger Clustern für das Jahr 2020 (einschliesslich der Beiträge von nicht Freiburger Mitgliedern). Das Ziel dieser Kostenübernahme ist es, die Substanz der Cluster des Kantons zu erhalten, damit sie den Unternehmen weiterhin ihre Dienstleistungen anbieten können.
Um in den Genuss dieser Massnahmen zu gelangen, müssen die Unternehmen die festgelegten Kriterien erfüllen. Auf der Website der Wirtschaftsförderung Kanton Freiburg sind die entsprechenden Kriterien und Verfahren aufgeführt.
Für den zweiten Teil des Massnahmenpakets hat der Staatsrat 5,6 Millionen Franken bereitgestellt.
Mit diesen gezielten Massnahmen will der Staatsrat die Unterstützung der Unternehmen des Kantons verstärken und fortsetzen, um zu gegebener Zeit eine optimale Wiederaufnahme der Wirtschaftstätigkeit zu ermöglichen.
Weitere Massnahmen werden vom Staatsrat zurzeit noch geprüft.