Platzierung
In manchen Fällen ist sie jedoch eine Unterstützungsmassnahme für Eltern und Kind.
Das Jugendstrafgericht kann auch eine Unterbringung der minderjährigen Person, die eine Straftat begangen hat, anordnen, wenn ihre Erziehung oder die aufgrund ihres Zustands erforderliche Behandlung nicht anders bewerkstelligt werden können.
Im Notfall kann das JA die notwendige provisorische Unterbringung schon vor der Verkündung des Gerichtsurteils organisieren (Art. 22 Abs. 2. Bst. bbis JuG).
Art der Unterbringung
- in Pflegefamilien;
- professionellen Pflegefamilien;
- Sozialpädagogische Institution
Pflegefamilie sein?