Was besagt die Kinderrechtskonvention?
Die Kinderrechtskonvention garantiert den Kindern und Jugendlichen bis zum Alter von 18 Jahren sämtliche Menschenrechte. Sie beruht auf dem Grundsatz, wonach bei allen Massnahmen, die Kinder betreffen, vorrangig das Wohl des Kindes zu berücksichtigen ist. Kinder und Jugendliche sollen Selbständigkeit erlangen und fortschreitend immer mehr Verantwortung für sich selbst und in der Gemeinschaft übernehmen können.
Dieses internationale Übereinkommen ist integrierender Bestandteil der schweizerischen Rechtsordnung und muss daher von den Behörden des Bundes, der Kantone und der Gemeinden berücksichtigt werden.
Mit der Ratifizierung des Übereinkommens haben sich die Schweiz und die 26 Kantone verpflichtet, die Sparten ihrer öffentlichen Politik auf die Achtung vor den Bedürfnissen und Rechten der Kinder und Jugendlichen abzustellen und ihre Entscheide (Gesetze, Verordnungen, politische Strategien usw.) unter dem Aspekt ihrer allgemeinen Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche zu prüfen. Gemäss dem Übereinkommen müssen die Behörden auch für die Entwicklung von Politiken sorgen, mit denen Kindern und Jugendlichen ein wichtiger Platz in der Gesellschaft eingeräumt wird.
Das Übereinkommen betrachtet die junge Generation nicht mehr als "Rechtsobjekt, das wegen seiner besonderen Gefährdung geschützt werden muss, sondern auch und vor allem als "Rechtssubjekt, indem es ihr das Recht einräumt auf freie Meinungsäusserung, das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit sowie das Recht, sich frei mit anderen zusammenzuschliessen und sich friedlich zu versammeln. Somit gelten Kinder und Jugendliche nach dem Übereinkommen als aktive Mitglieder unserer Gesellschaft.
Um diese rechtlichen Ziele zu erreichen, verabschiedete der Staatsrat im Oktober 2017 eine kantonale Strategie «I mache mit!» und einen Aktionsplan mit 73 Massnahmen, die zur Umsetzung dieser Rechte beitragen. Gemeinden, die diese Rechte in ihrer öffentlichen Politik verstärkt berücksichtigen möchten, steht ein Leitfaden mit bewährten Praktiken zur Verfügung. Schließlich organisierte die kantonale Kommission für Kinder- und Jugendfragen (JuK) im September 2019 anlässlich des 30-jährigen Bestehens der UN-Konvention die 4. kantonale Tagung „I mache mit!“ zum Thema Kinderrechte in der frühen Kindheit.